ATME reicht Menschenrechtsbericht bei den Vereinten Nationen ein

Bestehende Klassifikationssysteme und Gesetze verhindern nicht nur eine menschenrechtskonforme Behandlung transsexueller Menschen, sondern führen immer wieder zu Verzögerungen bei der medizinischen Behandlung. Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. mahnt in dem Menschenrechtsbericht "Transsexuelle Menschen in Deutschland 2010" genau diese Situation an, und führt zahlreiche Verstösse der Bundesrepublik Deutschland gegen den sogenannten "Sozialpakt" auf.

Transsexuelle Menschen sind nicht geisteskrank, sondern von körperlichen Abweichungen zum eigentlichen Geschlecht betroffen. Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht fordert die Anerkennung dieses Umstandes und der Konsequenz die sich daraus ergibt: die Abschaffung des bisherigen sogenannten "Transsexuellengesetzes", und die Einführung der Möglichkeit seinen Personenstand ohne Vorbedingungen wie Gutachten, Wartezeiten oder medizinischen Massnahmen (beispielsweise bereits erfolgten Operationen) umgehend ändern lassen zu können. "Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, um überhaupt neue medizinische Klassifikationen einführen zu können, die medizinische Leistungen für transsexuelle Menschen sicher machen", meint Kim Schicklang, die erste Vorsitzende von ATME. "Erst dann, wenn ein anerkannt ist, dass transsexuelle Menschen eine in der Natur vorkommende geschlechtliche Variation darstellen, kann diesen Menschen auch richtig geholfen werden".

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Thomas Hammarberg kritisiert erneut die Klassifikation als "psychische Störung"

Am 31.08. hat der Menschenrechtskommissar des Europarates in einem aktuellen Menschenrechtskommentar erneut kritisiert, dass in vielen Staaten Europas immer noch rechtliche Regelungen gelten, die transsexuelle Menschen als "psychisch krank" einstufen.

“Einige Mitgliedsstaaten des Europarates verfügen immer noch nicht über Bestimmungen zur offiziellen Anerkennung von Transgender Menschen, für die dadurch eine rechtliche Ungewissheit besteht. Dagegen werden in den meisten Mitgliedsstaaten medizinische Klassifikationen angewendet, die zwangsläufig zur Diagnose einer psychischen Störung [...] führen.” (Press release - 615-2010)

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