Abschaffung des OP-Zwangs auch Schwächung der Rechte transsexueller Menschen
PRESSEMITTEILUNG
Abschaffung des OP-Zwangs auch Schwächung der Rechte transsexueller Menschen
Durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar 2011 wurde der OP-Zwang, dem sich transsexuelle Menschen für die Änderung der Personenstandsdokumente unterziehen mussten, für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt. Obwohl dies ein wichtiger Schritt für die Rechte transsexueller Menschen ist, schwächt das Bundesverfassungsgericht zugleich andere wichtige Rechte und stärkt die Psychopathologisierung transsexueller Menschen durch die deutsche Sexologie.
Viele NGOs, sowie Menschenrechtlicher kritisieren seit langem die deutsche Praxis, dass transsexuelle Menschen sich eine psychiatrischen Begutachtung unterziehen müssen, um in ihrem eigentlichen Geschlecht anerkannt zu werden. Eine transsexuelle Frau muss sich beispielsweise nach den Richtlinien der Sexualwissenschaft und medizinischen Begutachtungskriterien gefallen lassen, als "Mann mit Identitätsstörung" angesehen zu werden, um in Deutschland als Frau zu gelten. Transsexuelle Männer seien, so die deutsche Sexologie, Frauen, die "als Männer leben" wollen.