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Fremdbestimmung und Übergriffigkeiten durch die LAG-Mädchenpolitik Baden-Württemberg

Ein Beispiel in Sachen Übergriffigkeit und geschlechtlicher Fremdbestimmung. Wie die LAG-Mädchenpolitik Baden-Württemberg die Realität verzerrt und "Transgeschlechter" und "Intergeschlechter" erfindet, um Menschen in ihrem Geschlecht nicht anerkennen zu müssen. Der Verein führt im Mai eine Veranstaltung durch, die wie folgt betitelt ist:
 
"Geschlechtervielfalt in der Mädchen_arbeit?! Workshop zur Reflexion der Praxis
(Modul 1 der Fortbildungsreihe 'Mädchen und Sexualität')"
 
Mehrere Menschen und Vereine in Baden-Württemberg, u.a. das Netzwerk LSBTTIQ, wurden von der LAG-Mädchenpolitik Baden-Württemberg zu einer Veranstaltung im "Paritätischem Landesverband Baden-Württemberg, Stuttgart" eingeladen . Ganz besonders wird folgendes betont:
 
"Frauen* sowie trans*- und inter*-Personen aus der Arbeit mit Jugendlichen". Zudem wird von "Transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen" gesprochen.
 
Damit soll dann wohl gesagt werden, dass "trans*-Personen" und "inter*-Personen" keine Frauen sind. Wir kennen das anders und fragen uns gerade inwiefern erneut dagegen opponiert wird, transsexuelle Menschen als existent anzuerkennen.
 
Ärgerlich.
 
Rosi Hach vom ATME-Landes-AK Baden-Württemberg hat dazu folgenden offenen Brief verfasst:
 
"Guten Tag Ulrike Sammet,
 
ich erhielt die Info über die geplante Veranstaltung.
 
Darin schreiben sie über „transgeschlechtliche“ und „intergeschlechtliche“ Menschen in einem Zusammenhang mit „Geschlechtsidentität“.
 
Ich gehe davon aus, dass sie sich durch die Weiterverbreitung solcher körperfixierten Verständniswelten, gar nicht der Tatsache bewusst sind, dass genau darin alle Diskriminierungsansätze und Ausgrenzungserfahrungen für die betreffenden Menschen begründet sind.
 
Ein „transgeschlechtlicher“ Mensch ist demnach ein „gegengeschlechtlicher“ Menschen. Das könnte er aber nur sein, wenn geschlechtliche Körpermerkmale als Basis von Geschlecht betrachtet werden könnten und die Aussage eines Menschen über sein Geschlecht, dann eine davon „abweichende Geschlechtsidentität“ darstellt ( = gegengeschlechtlich).
 
Eine eventuell vorgeschobene Anerkennung der geschlechtlichen Selbstaussage wird dadurch ad absurdum geführt, dass sich der betreffende Mensch zuvor als einem „Transgeschlecht“ zugehörig annehmen muss. Es wird also nur eine „abweichende Geschlechtsidentität“ akzeptiert und toleriert, nicht aber wirklich das Geschlecht eines Menschen. Besonders deutlich wird das bei der Bezeichnung von Menschen, die bei uneindeutig zuordenbaren geschlechtlichen Körpermerkmalen dann „intergeschlechtlich“ genannt werden. Diese gängige Körperfixierung von Geschlecht wird hier extrem deutlich. Denn viele der betreffenden Menschen können sich durchaus, sobald es ihnen möglich ist, ganz eindeutig geschlechtlich erklären.
 
Darin liegt dann begründet, warum Menschen Schwierigkeiten haben – und auch weiterhin haben werden – Menschen gemäß ihrem erklärten Geschlecht anzusprechen. Hier wird solange gelten: „Ich sehe (oder weiss) doch was Du bist“. Dadurch werden in den Köpfen beispielsweise Frauen mit Transsexualität immer Männer bleiben, die als Frauen leben wollen oder solche, „die sich wie eine Frau fühlen“. Sie werden aber dadurch nicht als wirkliche Frauen erachtet.
 
Solange also der Körper über den Geist gestellt wird und das Geschlecht eines Menschen, dadurch als „Geschlechtsidentität“ und die geschlechtlichen Körpermerkmale als Geschlecht (oder biologisches Geschlecht) bezeichnet wird, genau so lange wird sich nichts an der Situation von „Menschen mit einer geschlechtlichen Thematik“ ändern.
 
Alle Workshops, die genau auf diesem Weltbild und diesen Verständniswelten aufbauen, werden in keinster Weise dazu beitragen, dass Menschen in ihrem erklärten Geschlecht ernstgenommen werden. Als einfaches Mittel, dies auch für in diesem Thema ungeübte Menschen zu verdeutlichen, rege ich an, das Wort „Geschlechtsidentität“ durch „Geschlecht“ zu ersetzen und im Falle einer körperbezogenen Betrachtungsweise dann von „geschlechtlichen Körpermerkmalen“ (nicht körperliche Geschlechtsmerkmale!) zu sprechen und zu schreiben.
 
Wenn ihnen die Menschen als „Mensch“ im Vordergrund stehen, wird es ein leichtes sein, den menschlichen individuellen Geist als Ausgangspunkt der Dinge zu betrachten – auch im Blick auf „Geschlecht“.
 
Vielen Dank für ihre Zeit
 
Rosi Hach"

CEDAW-Komitee stellt sich hinter ATME-Forderungen

Das CEDAW-Frauenrechtskomitee, welches überprüft, was die Staaten in Sachen Frauenrechten umsetzen, hat sich auch zu Transsexualität geäussert. Verbesserungen wünschen sich die Vereinten Nationen sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen für die medizinische Behandlung, als auch in Bezug auf das rechtliche Verfahren.

Das UN-Komitee beklagt, dass die medizinische Behandlung eine Begutachtungdauer von 12 bis 18 Monaten erfordert, sowie die Notwendigkeit, dass Gender-Experten sich vorher äussern sollen (Psychopathologisierung). Auch die Hürden, die von Krankenkassen und Krankenversicherungen aufgestellt werden, bis eine Behandlung beginnen kann, seien unbegründbar.

Die Vereinten Nationen schlagen vor, das "Transsexuellengesetz" zu reformieren, um Nicht-Diskriminierung zu gewährleisten und die Verfahren zu vereinfachen. Zudem soll Deutschland sicherstellen, dass Krankenkassen und Krankenversicherungen die Kosten für geschlechtsangleichende Massnahmen übernehmen, ohne dass unverhältnismässige Hürden aufgestellt werden.

Zudem soll die Bundesregierung Anstrengungen verstärken, Diskriminierungen abzubauen und Aktionen unterstützen, die geeignet sind, Bewusstsein für das Thema in der Gesellschaft zu schaffen. Menschen im Polizei- und Justizsystem seien darüberhinaus zu schulen.

Wir hatten auf der Sitzung in Genf in einem mündlichen Statement an den Bericht von 2007 angeknüpft, in welchem wir geäussert hatten, dass "transsexuelle Frauen Frauen" seien. Diagnosen wie "Gender Dysphorie" und "Gender Experten" lehnen wir ab. Das Komitee ist uns in der Hinsicht gefolgt, dass die Gatekeeperfunktion von sogenannten "Experten" und lange Wartezeiten bei medizinischen Behandlungen und Kostenübernahmen zu bemängeln seien. Es folgt uns auch (wie bereits 2009) in unserer zentralen Forderung, die psychiatrischen Begutachtungen für die Änderung von Namen- und Geschlechtseintrag abzuschaffen.

An was wir allerdings noch arbeiten müssen, ist das Verständnis über das Wesen der Transsexualität. Dass es sich bei der Benennung körperlicher Variationen nicht um eine Frage der Identifizierung mit einem sozialen Geschlecht handelt, ist noch nicht überall angekommen. Teilweise wird die Aufklärung auch von Personen und Vereinen verhindert, die Transsexualität - warum auch immer - als Frage der "geschlechtlichen Identität" verstanden haben wollen. Es wird in den nächten Jahren die Aufgabe sein, hier für mehr Bewusstsein zu sorgen. Eine Änderung der rechtlichen und medizinischen Verfahren im Sinne der Menschenrechte wird dazu einen grossen Teil beitragen.

Über das Statement des UN-Komitees und die klare Forderung nach Vereinfachung medizinischer und rechtlicher Verfahren freuen wir uns daher.

Link zum dazugehörigen UN-Dokument:
Concluding observations on the combined seventh and eighth periodic reports of Germany