Antrag von B90/Die Grünen zur Stärkung der Rechte intersexueller Menschen

"Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren" fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag vom 13. April. "Intersexuelle Menschen sind ein gleichberechtigter Teil unserer vielfältigen Gesellschaft."

 "Demgegenüber ignoriert das Personenstandsrecht diese Variante biologischer Vielfalt." heißt es weiter in dem Antrag und "Ebenfalls bestehen bei offiziellen statistischen Erhebungen in der Rubrik „Geschlecht“ nur zwei Möglichkeiten. Damit missachten die geltenden Statistikgesetze die geschlechtliche Identität der Intersexuellen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen können, und zwingen sie, ordnungswidrig falsche Auskünfte zu erteilen."

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Beendigung der Diskriminierung auf Grund der geschlechtlichen Identität: Erklärung des UN-Menschenrechtsrats

"Wir erkennen unsere große Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegen alle diejenigen, die marginalisiert sind, zu beenden und bei dieser Gelegenheit unsere Verpflichtung zu erneuern gegen Diskriminierung in allen ihren Formen einzutreten". Am 22. März verabschiedeten 85 UN-Mitgliedsstaaten im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel "Joint statement on ending acts of violence and related human rights violations based on sexual orientation and gender Identity".

csdso.org meldet: In dieser gemeinsamen Erklärung wird jegliche Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer realen oder auch nur vermuteten sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verurteilt. Die von der kolumbianischen Regierung eingebrachte Erklärung unterstreicht noch einmal die Universalität der Menschenrechte. Des weiteren betonten die Staaten nochmals, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) jedem Menschen ohne Ausnahme die in ihr aufgeführten Rechte garantiere.

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