Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt
Die Voraussetzungen der operativen Änderung der Genitalien wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar für verfassungswidrig erklärt. Dass der Gesetzgeber einen chirurgischen Eingriff als Bedingung für die Änderung der Geschlechtspapiere verlange, sei eine "übermässige Anforderung".
Nach Einschätzung der Aktion Transsexualität und Menschenrecht können sich die Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Anerkennung der Geschlechtlichkeit transsexueller Menschen einsetzen, nun ganz darauf konzentrieren, dass in Zukunft transsexuelle Menschen nicht mehr als Menschen, die (auf Grund einer psychischen Störung) in der anderen Geschlechtsrolle leben wollen, bezeichnet werden und die Annahme, es würde sich hier um eine "Geschlechtsidentitätsstörung" handeln, endlich als menschenverachtend entlarvt wird.
"Dieses Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung" meint Kim Schicklang, erste Vorsitzende von ATME, "dennoch wird ohne eine Beendigung der Begutachtungsrichtlinien, die ja immer noch Teil des Transsexuellengesetzes sind, weiterhin so getan werden, als müsse da beispielsweise ein Mann, der in der Frauenrolle leben will, begutachtet werden, obwohl es sich eigentlich um eine transsexuelle Frau handelt. Wenn bei Wegfall der bisherigen Kastrationsvoraussetzungen in Zukunft noch stärker auf das Erfüllen von Geschlechterstereotypen geachtet wird, ist das noch mehr ein Grund sich dafür stark zu machen, die psychiatrische Zwangsbegutachtungspraxis endlich zu beenden."
Das Verfassungsgericht führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass es bei Transsexualität nicht um eine "Umwandlung" oder um ein "werden wollen" gehe, sondern um die rechtliche Anerkennung im eigentlichen ("als richtig erlebten") Geschlecht.
Kim Schicklang weiter: "Dennoch wird im Urteil ausgeführt, dass es nach heutigem medizinischen Kenntnisstand eines längeren diagnostisch-therapeutischen Prozesses bedürfe, um herauszufinden, ob der transsexuelle Wunsch irreversibel wäre. Für uns bedeutet das, noch stärker als bisher klarzumachen, dass Transsexualität nichts mit Wünschen zu tun hat, und die psychopathologisierenden Ansichten der deutschen Sexologie hier leider noch zu grossen Einfluss auf das Urteil hatten. Aber auch das kann sich ändern, wenn transsexuelle Menschen bereit sind, für ihre Rechte zu kämpfen".
Link zum Urteil:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html
Nach Einschätzung der Aktion Transsexualität und Menschenrecht können sich die Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Anerkennung der Geschlechtlichkeit transsexueller Menschen einsetzen, nun ganz darauf konzentrieren, dass in Zukunft transsexuelle Menschen nicht mehr als Menschen, die (auf Grund einer psychischen Störung) in der anderen Geschlechtsrolle leben wollen, bezeichnet werden und die Annahme, es würde sich hier um eine "Geschlechtsidentitätsstörung" handeln, endlich als menschenverachtend entlarvt wird.
"Dieses Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung" meint Kim Schicklang, erste Vorsitzende von ATME, "dennoch wird ohne eine Beendigung der Begutachtungsrichtlinien, die ja immer noch Teil des Transsexuellengesetzes sind, weiterhin so getan werden, als müsse da beispielsweise ein Mann, der in der Frauenrolle leben will, begutachtet werden, obwohl es sich eigentlich um eine transsexuelle Frau handelt. Wenn bei Wegfall der bisherigen Kastrationsvoraussetzungen in Zukunft noch stärker auf das Erfüllen von Geschlechterstereotypen geachtet wird, ist das noch mehr ein Grund sich dafür stark zu machen, die psychiatrische Zwangsbegutachtungspraxis endlich zu beenden."
Das Verfassungsgericht führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass es bei Transsexualität nicht um eine "Umwandlung" oder um ein "werden wollen" gehe, sondern um die rechtliche Anerkennung im eigentlichen ("als richtig erlebten") Geschlecht.
Kim Schicklang weiter: "Dennoch wird im Urteil ausgeführt, dass es nach heutigem medizinischen Kenntnisstand eines längeren diagnostisch-therapeutischen Prozesses bedürfe, um herauszufinden, ob der transsexuelle Wunsch irreversibel wäre. Für uns bedeutet das, noch stärker als bisher klarzumachen, dass Transsexualität nichts mit Wünschen zu tun hat, und die psychopathologisierenden Ansichten der deutschen Sexologie hier leider noch zu grossen Einfluss auf das Urteil hatten. Aber auch das kann sich ändern, wenn transsexuelle Menschen bereit sind, für ihre Rechte zu kämpfen".
Link zum Urteil:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html