UN-Sozialpakt: Das Menschenrechtskomitee fragt, Deutschland schweigt

Am 6. Mai fand in Genf die Befragung Deutschlands durch das Komitee der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte statt, das überprüfen sollte, in wie weit sich Deutschland an den bereits 1973 unterzeichneten Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) hält. Das Ergebnis war - nicht nur für die Vereinten Nationen - enttäuschend.

Der UN-Menschenrechtsausschusses wies die Bundesregierung darauf hin, dass sie bereits vom CEDAW*-Menschenrechts-Komitee vor zwei Jahren aufgefordert worden war, sich mit intersexuellen und transsexuellen Menschen zu treffen und wollte wissen, ob diese Treffen bereits stattgefunden hätten, ob die Bundesregierung intersexuellen und transsexuellen Menschen zugehört hätte, welche schlimmen Erfahrungen sie machten. Doch die Antwort war: Schweigen. Keine Erwähnung von irgendwelchen Absichten, sich an die Aufforderung des UN-Komitees zu halten, lediglich ein kleiner Hinweis auf die notwendige Änderung des Transsexuellengesetzes, auf Grund des letzten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, gab es.

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ATME stellt Menschenrechtsbericht bei der UN vor

In einer mündlichen Stellungnahme bei den Vereinten Nationen in Genf hat die Aktion Transsexualität und Menschenrecht am Montag die psychiatrische Zwangsbegutachtung des deutschen Transsexuellengesetzes als Menschenrechtsverstoss angemahnt. Dass transsexuelle Menschen sich demütigen Verfahren, die zugleich oft genug psychischen Schaden verursachen, aussetzen müssen, um ihre Papiere ändern lassen zu können, verstosse gegen den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: Sozialpakt).

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