UN-Komitee fordert mehr Rechte für transsexuelle Frauen in Deutschland
Bei der Sitzung des CEDAW-Frauenrechtskomitees am Montag in Genf erinnerte das 23köpfige Komitee der Vereinten Nationen die Bundesregierung an die Einhaltung der Menschenrechte auch für transsexuelle Menschen. Stark kritisiert wurde dabei das deutsche Transsexuellengesetz für seine hohen Anforderungen bei Vornamens- und Personenstandsänderungen.
„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden.“ äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung diese Woche in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte „die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“
In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status „Mann mit Identitätsstörung“ gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte „Geschlechtsidentitätsstörung“ bescheinigen, oder eben auch nicht. Die geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier deutliche Antworten zu finden. So fehlten der Regierungsdelegation die richtigen Worte, wie sie die rechtliche und medizinische Situation der transsexuellen Frauen verbessern will. Immerhin sicherte sie zu, mit den Vorarbeiten an einer Gesetzesnovellierung noch in diesem Jahr zu beginnen.
„Uns ist bekannt, dass es Probleme gibt, bei dem Verfahren zur Änderung der Vornamen und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit.“ merkte Michael Tetzlaff, Vertreter des Bundesinnenministeriums an, sicherte aber den Nichtregierungsorganisationen Möglichkeiten zur Mitarbeit zu: „Wir werden den im Schattenbericht der Interessengemeinschaft Menschenrecht und Transsexualität dargestellten Aspekte bei der Prüfung im Rahmen unserer Novellierung einbeziehen.“
Pressebericht der UN:
http://www.unog.ch/unog/website/news_media.nsf/(httpNewsByYear_en)/8EC2EC3F177C0EFAC1257551005643A9?OpenDocument
http://www.unog.ch/unog/website/news_media.nsf/(httpNewsByYear_en)/AEB98E3AB2C828B5C125754A005EA0D5?OpenDocument
Schattenbericht von "Menschenrecht und Transsexualität":
http://atme-ev.de/images/texte/Eingereichte_Berichte/alternativbericht-finalapril2008.pdf
„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden.“ äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung diese Woche in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte „die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“
In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status „Mann mit Identitätsstörung“ gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte „Geschlechtsidentitätsstörung“ bescheinigen, oder eben auch nicht. Die geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier deutliche Antworten zu finden. So fehlten der Regierungsdelegation die richtigen Worte, wie sie die rechtliche und medizinische Situation der transsexuellen Frauen verbessern will. Immerhin sicherte sie zu, mit den Vorarbeiten an einer Gesetzesnovellierung noch in diesem Jahr zu beginnen.
„Uns ist bekannt, dass es Probleme gibt, bei dem Verfahren zur Änderung der Vornamen und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit.“ merkte Michael Tetzlaff, Vertreter des Bundesinnenministeriums an, sicherte aber den Nichtregierungsorganisationen Möglichkeiten zur Mitarbeit zu: „Wir werden den im Schattenbericht der Interessengemeinschaft Menschenrecht und Transsexualität dargestellten Aspekte bei der Prüfung im Rahmen unserer Novellierung einbeziehen.“
Pressebericht der UN:
http://www.unog.ch/unog/website/news_media.nsf/(httpNewsByYear_en)/8EC2EC3F177C0EFAC1257551005643A9?OpenDocument
http://www.unog.ch/unog/website/news_media.nsf/(httpNewsByYear_en)/AEB98E3AB2C828B5C125754A005EA0D5?OpenDocument
Schattenbericht von "Menschenrecht und Transsexualität":
http://atme-ev.de/images/texte/Eingereichte_Berichte/alternativbericht-finalapril2008.pdf