Landessozialgericht Stuttgart: Keine Gleichheit vor dem Gesetz für transsexuelle Menschen
Samstag, 14. August 2010 um 20:08
Transsexuelle Menschen könnten nicht mit nicht-transsexuellen Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt werden, zumindest wenn es um den Grad der Behinderung geht, meinte das Landessozialgericht Stuttgart in einem Urteil vom 23.07.2010.
Eine transsexuelle Frau klagte, weil das Amt für Versorgung und Rehabilitation der Stadt Karlsruhe sich weigerte, bei der Einstufung des Behinderungsgrades auch die Unfruchtbarkeit der Klägerin zu berücksichtigen. Unfruchtbarkeit gilt bei nicht-transsexuellen Menschen als eine Behinderung. Hierzu äußerte die transsexuelle Klägerin, "dass bei Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität in jüngeren Lebensalter bei noch bestehenden Kinderwunsch ein GdB [Grad der Bedinderung, Anm. d. Verf.] von 20 und bei Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke in jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch und unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts ein GdB von 20 bis 30 vorgesehenen sei. Das Funktionssystem Geschlechtsapparat sei bei ihr auch in körperlicher Hinsicht beeinträchtigt. Durch die durchgeführte Operation habe eine Herstellung der inneren zur Fortpflanzung notwendiger Organe nicht bewerkstelligt werden können. Aus diesem Grunde sei die Analogie zu den vorbezeichneten Funktionseinschränkungen zu ziehen.", so heißt es im Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart. Eine transsexuelle Frau ist eine Frau. Die Klägerin ließ sowohl ihren Vornamen als auch ihren Geschlechtseintrag ändern und war der Ansicht, dass sie nun auch die gleichen Rechte, wie jede andere Frau haben müsste, also auch das gleiche Recht bei der Eintragung des Behindertengrades (GdB).
Doch das Landessozialgericht Stuttgart teilte die Auffassung, dass auch transsexuelle Frauen Frauen seien und deshalb die gleichen Rechte haben müssten, wie alle Frauen, nicht. Interessant ist hier die Argumentation, die Frauen mit missgebildeten Eierstöcken einen höheren Grad der Behinderung zuschreibt, als Frauen, die gänzlich ohne Eierstöcke geboren werden. So heißt es in dem Urteil: "Dies ist in den VG nicht vorgesehen, denn Teil B Nr. 14.3 erfasst nur "Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall" natürlich gegebener Eierstöcke. ... Insbesondere kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf Artikel 3 GG berufen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet nicht, die aufgrund falscher Geschlechtsidentität nach der medizinisch gebotenen Therapiemaßnahme erfolgreich erreichte körperliche Verfassung rechtlich wie den körperlichen Behinderungszustand zu behandeln, der bei normalbedingter Geschlechtsentwicklung eine GdB-Einstufung erlaubt."
Nochmals diese Sätze im Klartext: 1. Wenn eine Frau Eierstöcke besitzt, die unterentwickelt sind, die sie verliert oder ihr den Dienst versagen, dann hat sie Anspruch auf einen bestimmten Behinderungsgrad. Hat sie jedoch von vorne herein keine Eierstöcke, dann hat sie keinen Anspruch. Dann gilt sie nicht als gebärunfähig. 2. Der Gleichheitsgrundsatz gebiete nicht, so das Landessozialgericht Stuttgart, transsexuelle Frauen mit nicht-transsexuellen Frauen gleich zu stellen.
Vielleicht sollte doch einmal jemand die deutschen Richter darüber aufklären, dass es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes klar heißt: (1) ALLE Menschen sind vor dem Gesetz gleich. ... (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Und weil man niemanden auf Grund seines Geschlechts oder seiner Behinderung benachteiligen darf, spricht man einer transsexuellen Frau einfach ihr Geschlecht ab (sie ist jemand mit "falscher Geschlechtsidentität") und sagt gleichzeitig, Transsexualität wäre keine Behinderung. So einfach geht das. Satz 1, indem es heißt: "ALLE Menschen sind vor dem Gesetz gleich" ... - naja, wozu brauch man Satz 1.
Das Tüpfelchen auf dem "i" ist dann dieser Satz des Landgerichts Stuttgart: "Zudem ist fraglich, ob dem Transsexuellengesetz ... als gesetzliche Intention unterstellt werden kann, mit der gesetzlich statuierten Voraussetzung einer operativen Geschlechtsumwandlung die Versetzung eines Menschen aus seiner körperlich unbehinderten Verfassung immer und zwingend in einen körperlich behinderten Menschen anderen Geschlechts zu fördern." Im Transsexuellengesetz heißt es ganz klar in § 9: "(1) Auf Antrag einer Person, ... ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie 3. dauernd fortpflanzungsunfähig ist und 4. sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist." Wenn das kein Zwang zur Unfruchtbarkeit darstellt und somit einen Zwang, behindert zu werden, dann ...
Dieses Urteil ist klar eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes und des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Wir hoffen, die betroffene Person verliert nicht den Mut nach diesem Urteil und wendet sich an das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Balian Buschbaum, Sylvia Rivera und Selbstbewusstsein
Montag, 02. August 2010 um 18:11
Sylvia Rivera war eine Stonewall-Veteranin. Als sie 17 Jahre alt war, hatte sie die Juni-Nacht in New York, auf der heute auch in Deutschland der jährliche Christopher-Street-Day basiert, miterlebt - wie viele andere transsexuelle Menschen auch, die massgeblich dazu beigetragen haben, dass es heute in vielen Ländern mehr Rechte für Lesben- und Schwule gibt. "Wir wollten uns diesen Scheiss nicht länger gefallen lassen. Die Zeit war reif." äusserte später Sylvia Rivera dazu, warum aus dem Erlebnis vor über 40 Jahren, bei dem sich die Besucher des Stonewall-Inn gegen Polizeiwillkür zur Wehr gesetzt hatten, nach und nach so etwas werden sollte, wie das, was sich schon bald "gay-pride" nennen sollte.
In Gedenken an die Vorkommnisse von damals, und dem Wissen, dass transsexuelle Menschen noch heute als "geisteskrank" eingestuft werden, veranstaltete die Aktion Transsexualität und Menschenrecht zum diesjährigen CSD in Stuttgart zwei Diskussionsabende, einen davon im Kooperation mit dem Arbeitskreis Lesben und Schwule bei ver.di Stuttgart. Am Dienstag, den 27. Juli befassten wir uns in der Stuttgarter Weissenburg mit der Frage "sind transsexuelle Menschen wirklich geisteskank?". Auf dem Podium waren Annette Groth, die Menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Jerzy M. Szczesny, der Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ute Kumpf (SPD), die stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses „Bürgerliches Engagement“ im Bundestag, Andrej Hunko (Die Linke), Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der europäischen Union, Flu Bäurle (Amnesty International – MERSI) und Christina Schieferdecker (ATME).
Der Abend, der von Joachim Stein (ver.di) moderiert wurde, führte die Gäste zum Ergebnis, dass der von den Grünen jüngst vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes, auch von der SPD mitgetragen werden könnte - zumindest wenn es nach Ute Kumpf ginge. Die Linke hatte diesem Entwurf bereits 2009 im Bundestag zugestimmt, als die Grünen ihn zum ersten mal einbrachten. Flu Bäurle von Amnesty International schloss sich Christina Schieferdecker an, was die Menschenrechtsverletzungen bei den psychiatrischen Begutachtungen zur Änderung der Papiere angeht.
Am Freitag, den 30. Juli wurde vor noch grösserer Runde diskutiert, im ausverkauften Saal T4 im Stuttgarter Theaterhaus. Bekanntester Gast des Abends war (neben Ute Vogt/SPD, Stefan Kaufmann/CDU und Ingrid Hönlinger/Die Grünen) Balian Buschbaum, der klar machte: Mit Selbstbewusstsein und offensivem Umgang mit der eigenen Transsexualität können wir Menschen am Besten begegnen. Wer sein Herz öffnet, der kann die Welt verändern - ob in den Köpfen, oder in Gesetzestexten. Die Frage des Abends lautete "Was ist Transphobie?" und mit Sicherheit kann festgestellt werden, dass die Antwort darauf, viele Menschen in dieser Nacht für sich gefunden haben: Transphobie ist, einem Menschen sein eigenes Geschlecht abzuerkennen. Die positive Botschaft des Abends war: Einen Menschen dagegen so anzuerkennen, wie er ist, ist nicht nur möglich, sondern ziemlich stark. Für jeden, ob transsexuell oder nicht. Moderiert wurde der Abend von Christina Schieferdecker.
Ein grosses Danke hier noch an Flu Bäurle von mersi-Amnesty, der beide Abende unterstützte, an die Podiumsgäste aus der Politik, an Sven Tröndle und Joachim Stein von ver.di, an die Weissenburg, das tolle Team des Stuttgarter Theaterhauses, dem Fotografen Jens Achtert von kreatv, an die Besucher (ganz toll, wieviele von euch da waren) und vorallem auch an Balian Buschbaum. Das gibt Mut. Ganz im Sinne von Sylvia Rivera.
Audio-Mitschnitte der Abende:
Dienstag "Sind transsexuelle Menschen wirklich geisteskrank?" Freitag "Was ist Transphobie?"
Die (Pausen-)Musik des Abends im Theaterhaus hatte übrigens auch einen Hintergund. Mehr dazu unter folgendem Link: Songs of The Stonewall - June 1969
ATME trifft Bundesjustizministerin
Freitag, 16. Juli 2010 um 23:28
Beim diesjährigen CSD Rathausempfang am 16. Juli in Stuttgart hatten Aktion Transsexualität und Menschenrecht die Möglichkeit, ein kurzes Interview mit Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) über die längst überfälligen Reformen des Transsexuellengesetzes zu führen. Sie führte aus, dass die Reformen des TSG als wichtige Aufgabe im Koalitionsvertrag vereinbart wäre, betonte aber, dass es in der Regierungskoalition hierzu noch keine inhaltlichen Einzelheiten zu vermelden gebe. Die Absicht wäre allerdings vorhanden, sich des Themas anzunehmen, ohne dass aber hierzu zeitliche Angaben gemacht werden könnten. Wieder einmal ein guter Wille aber nichts Konkretes?
"Ich hoffe, dass wir hier in dieser Legislaturperiode auch wirklich weiterkommen. Denn das, was das letzte Mal gemacht wurde, war dann ja nicht der grosse Erfolg."
CSD Stuttgart mit 2 Veranstaltungen zu Transsexualität
Sonntag, 27. Juni 2010 um 19:02
Dass der CSD in Stuttgart nicht politisch wäre, kann man ihm nun wirklich nicht vorwerfen. Bereits das Grußwort zum CSD wird jedes Jahr zum Politikum. So heißt es im Programmheft des CSD-Stuttgart: „Während es sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Wolfgang Schuster (CDU), bereits seit Jahren nicht nehmen lässt, schriftliche Grüße zum schwul-lesbischen Festival zu schreiben, tut man sich in der CDU-geführten Landesregierung schwer.“ Wie wir wissen, tut sich die CDU nicht nur mit homosexuellen Menschen schwer, sondern besonders mit transsexuellen Menschen und fordert bis heute – über das Transsexuellengesetz – deren Kastrierung, bzw. Sterilisierung. Ein bisschen mehr Schuster und weniger Mappus täte der CDU-Regierung allgemein gut.
Zu den Hoffnungsträgern der CDU zählt auch Stefan Kaufmann, der Stuttgarter Direktkandidat, der gemeinsam mit Ute Vogt, der ehemaligen Landeschefin der SPD, Balian Buschbaum, Flu Bäurle von Amnesty International und Kim Schicklang von ATME e.V. am 30.07. auf dem Podium im Theaterhaus-Stuttgart sitzen wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen Gesetzentwurf zur Änderung des TSGs neu ein
Samstag, 19. Juni 2010 um 10:56
Der „Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) “ wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon einmal in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Damals scheiterte er an der mangelnden Zustimmung, bzw. Ablehnung durch die SPD, CDU und FDP.
Nun wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen neuen Versuch wagen. „In Zukunft sollen die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit entscheiden. Zwangskastration, sogenannte geschlechtsanpassende Operationen gegen den Willen der Betroffenen und Gängelei durch Behörden und Gutachter gehören endgültig abgeschafft. Derartige Praktiken sind eines modernen Rechtsstaats nicht würdig.“, so Volker Beck, der menschenrechtspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag.
Die Aktion Transsexualität setzt sich sich immer wieder für wahrheitsgetreue Berichterstattung über Transsexualität und einen respektvollen Umgang mit der Geschlechtsidentität von transsexuellen Menschen ein. Der Deutsche Presserat hat erneut eine Beschwerde von ATME e.V. ernst genommen und sprach nun einen Hinweis gegen die Frankfurter Rundschau aus. In einem Artikel vom 26. März 2010 wurde behauptet, das Transsexuellengesetz sichere die Übernahme medizinischer Leistungen durch die Krankenkassen.