Was sind Menschenrechte?

Was sind Menschenrechte?

Die Menschenrechte sind innewohnenden Rechte aller Menschen, unabhängig von unserer Nationalität, Wohnort, Geschlecht, nationaler oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache oder einem anderen Status. Wir alle haben in gleicher Weise Menschenrechte ohne Diskriminierung. Diese Rechte sind alle miteinander verbunden, miteinander verknüpft und unteilbar.
Jedoch kann man Rechte nur wahrnehmen, wenn sie gewährt werden. Deshalb sind Menschenrechte faktisch nur dann vorhanden, wenn sie in einem Rechtssystem festgelegt werden. Deshalb werden Menschenrechte oft durch Gesetze garantiert, oder in Form von völkerrechtlich verbindlichen Verträgen zum Ausdruck gebracht. Die internationalen Menschenrechte sind in der Regel völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten, bzw,. Zwischen Staaten und den Vereinten Nationen, die den Regierungen Pflichten auferlegen, auf bestimmte Art und Weise zu handeln oder bestimmte Handlungen zu unterlassen, um die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Einzelpersonen oder Gruppen sicher zu stellen.
 
Die Universalität und Unveräußerlichkeit von Menschenrechten

Das Prinzip der Universalität der Menschenrechte ist der Eckpfeiler der internationalen Menschenrechtsnormen. Dieses Prinzip, das zum ersten Mal in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948 betont wurde, wurde in zahlreichen internationalen Menschenrechtskonventionen, Erklärungen und Entschließungen bekräftigt. Auf der 1993 stattgefundenen Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte, wurde nochmals ausdrücklich festgestellt, dass es die Pflicht der Staaten ist, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen und zu fördern, unabhängig ihres politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Systems.

Wiener Erklärung und Aktionsprogramm (Auszug)
I.
1. Die Weltkonferenz über die Menschenrechte bekräftigt das feierliche Bekenntnis aller Staaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Förderung der allseitigen Achtung, Einhaltung und Wahrung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, den anderen auf die Menschenrechte bezüglichen Instrumenten und dem Völkerrecht. Der universelle Charakter dieser Rechte und Freiheiten steht außer Frage.
In diesem Rahmen ist die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte wesentlich für die volle Verwirklichung der Zielsetzung der Vereinten Nationen.
Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind das Geburtsrecht aller Menschen; ihre Wahrung und Förderung ist die vorrangigste Pflicht der Regierungen. [...]
5. Alle Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar, bedingen einander und bilden einen Sinnzusammenhang. Die internationale Gemeinschaft muß die Menschenrechte weltweit in fairer und gleicher Weise, auf derselben Basis und mit dem selben Nachdruck behandeln. Zwar ist die Bedeutung nationaler und regionaler Besonderheiten und unterschiedlicher historischer, kultureller und religiöser Voraussetzungen im Auge zu behalten, aber es ist die Pflicht der Staaten, ohne Rücksicht auf ihr jeweiliges politisches, wirtschaftliches und kulturelles System alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen.

(Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN), Übersetzung: Auswärtiges Amt, Bonn, Download der kompletten Erklärung)

Jeder Staat dieser Erde hat mindestens eine Menschenrechtsvereinbarung ratifiziert, 80% der Staaten haben vier oder mehr der wichtigsten Menschenrechtsverträge ratifiziert, was die Zustimmung der Staaten zeigt, die damit rechtliche Verpflichtungen eingegangen sind, und die Universalität der Menschenrechte zum Ausdruck bringt. Einige grundlegende Menschenrechtsnormen genießen universellen Schutz durch das Völkerrecht über alle Grenzen hinweg und Zivilisationen.
Die Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie sollten niemandem weggenommen werden, außer in besonderen Situationen und auf Grundlage eines fairen Verfahrens. So kann beispielsweise das Recht auf Freiheit eingeschränkt werden, wenn eine Person eines Verbrechens von einem Gericht für schuldig befunden wurde.
 
Miteinander verknüpft und unteilbar

Alle Menschenrechte sind unteilbar, unabhängig davon, ob es sich um bürgerlichen und politischen Rechte, wie das Recht auf Leben, Gleichheit vor dem Gesetz und der Meinungsfreiheit handelt; oder ob es sich um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wie das Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit und Bildung, oder um kollektiven Rechte, wie das Recht auf Entwicklung und Selbstbestimmung handelt. Sie alle sind unteilbar, miteinander verknüpft und voneinander abhängig. Die Verbesserung eines Rechts erleichtert die Weiterentwicklung der anderen, wie auch der Entzug eines Menschenrechtes andere Menschenrechte mit beeinträchtigt.

Gleich und nicht-diskriminierend

Nichtdiskriminierung ist ein übergreifendes Prinzip und Thema internationaler Menschenrechtsnormen. Das Prinzip ist in allen wichtigen Menschenrechtsverträgen enthalten und stellt das zentrale Thema einiger internationaler Menschenrechtskonventionen, wie dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, dar.
Dieser Grundsatz gilt für alle Menschen und für alle Menschenrechte und Freiheiten, und er verbietet Diskriminierung auf der Grundlage einer Liste der nicht erschöpfenden Kategorien, wie Geschlecht, Rasse, Hautfarbe und so weiter. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung wird durch den Grundsatz der Gleichheit ergänzt. In Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es dazu: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren."
 
Rechte und Pflichten

Menschenrechte beinhalten einerseits Rechte und andererseits Pflichten. Staaten übernehmen die Aufgabe und die Pflichten gemäß dem Völkerrecht die Menschenrechte einzuhalten, zu ermöglichen, zu respektieren und zu schützen. Die Verpflichtung die Menschenrechte zu respektieren bedeutet: Staaten dürfen die Ausübung der Menschenrechte nicht stören, behindern oder einschränken. Die Schutzpflicht erfordert, dass Staaten Personen und Gruppen gegen Menschenrechtsverletzungen schützen. Die Verpflichtung zur Einhaltung und Ermöglichung bedeutet, die Staaten müssen positive Maßnahmen ergreifen, um die Wahrnehmung der Grundrechte zu erleichtern, bzw. sie zu ermöglichen. Auf der individuellen Ebene bedeuten Menschenrechte auch, dass wir, die Menschenrechte, die wir haben auch anderen zugestehen und die Menschenrechte anderer respektieren sollten.

Die Haltung der Bundesregierung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. vom 13.01.1998 (hier downloadbar) kann man lesen:

Die Bundesregierung versteht die bürgerlichen, kulturellen, politischen, sozialen und wi rtschaftlichen Menschenrechte als gleichrangig und teilt uneingeschränkt die Aussage des Wiener Schlußdokuments, daß alle Menschenrechte allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind. Menschenrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ziel deutscher Menschenrechtspolitik ist die weltweite Durchsetzung und Sicherung der ganzen Bandbreite der bürgerlichen, kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte.
Menschenrechtspolitik ist eine Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche, der sich die Bundesregierung national wie international - gemeinsam mit den EU - Partnern - mit nachhaltigem Engagement widmet.

 

 

Der obige Text ist in wesentlichen teilen eine Übersetzung einer Erklärung der Vereinten Nationen zu der Frage "Was sind Menschenrechte?" und kann hier im Original nachgelesen werden.