UN-Abkommen (verbindlich)
Es gibt verschiedene Menschenrechtserklärungen und Abkommen.
Eine Menschenrechtserklärung, die uns besonders betrifft, jedoch keine UN-Erklärung darstellt, sind die Yogyakarta-Prinzipien. Sie fordern Menschenrechte auch für Menschen besonders für homosexuelle und transsexuelle Menschen. Jedoch hat leider noch kein Staat dieser Erde dies übernommen, bzw. hält es für angebracht, Menschenrechte, wie hier gefordert, auch für homosexuelle und transsexuelle Menschen gelten zu lassen.
Wer die Yogyakarta-Prinzipien gerne in gedruckter Form hätte, kann diese bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung bestellen.
Eine wenig bekannte, aber interessante Menschenrechtserklärung ist die „Erklärung von Prinzipien der Toleranz“ der Unesco.
Die berühmteste Menschenrechtserklärung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist jedoch leider nur eine „Erklärung“ und kein verbindliches Abkommen.
Es gibt sehr sehr viele internationale Menschenrechtsabkommen und -erklärungen. Sehr viele, wer gerne stöbern möchte, finden sie hier. Dieses sehr umfangreiche PDF kann man auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung für 2 Euro (falls es noch nicht teurer wurde, incl. Porto!) bestellen (genauer Titel etc. im PDF).
Welche Abkommen davon Deutschland ratifiziert hat, findet man hier.
Es gibt auch Abkommen, die man nicht nur unterschreibt, sondern bei denen man auch nachweisen muss, dass man sie erfüllt. Dazu muss jedes betreffendes Land regelmäßige Rechenschaftsberichte darlegen. Diese Abkommen sind für Deutschland folgende:
- CAT: Convention Against Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame oder unmenschliche erniedrigende behandlung oder Strafe)
vom 10.12.1984. In Kraft In Kraft getreten am 26.06.1987 (Welt). Unterzeichnung (BRD) 13 Okt 1986. Ratifizierung (BRD) 1 Okt 1990. In Kraft getreten am 31.10.1990.
Fakultativprotokoll in Kraft getreten am 22.06.2006 (Welt). Ratifizierung 4 Dez 2008. In Kraft getreten am 03.01.2009. - CCPR: International Covenant on Civil and Political Rights (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
vom 16.12.1966. In Kraft getreten (Welt) am 23.03.1976. Unterzeichnet (BRD) am 09.10.1968. Ratifizierung (BRD) 17.12.1973. In Kraft getreten (BRD) am 23.03.1976, bzw. 28.03.1979 (Art. 41)
1. Fakultativprotokoll in Kraft getreten am 25.11.1993 (BRD), Ratifizierung 25 Aug 1993
2. Fakultativprotokoll in Kraft getreten am 18.11.1992 (BRD), Ratifizierung 18 Aug 1992 - CEDAW: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (Übereinkommen über die Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung der Frau)
- vom 18.12.1979. In Kraft getreten am 03.09.1981 (Welt). Unterzeichnet (BRD) am 17.07.1980. Ratifizierung (BRD) am 09.07.1985. In Kraft seit (BRD) 09.08.1985.
Fakultativprotokoll in Kraft getreten am 22.12.2000 (Welt). Ratifizierung 15.02.2002. In Kraft getreten am 15.04.2002 - CERD: International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination (Übereinkommen über die Beseitigung jeglicher Form der Rassendiskriminierung)
vom 21.12.1965. In Kraft seit 04.01.1969 (Welt). Unterzeichnet (BRD) am 10 Feb 1967. Ratifizierung (BRD) 16.05.1969. In Kraft seit (BRD) 15.06.1969.
"Im August 2001 hat die Bundesregierung ihre Einverständniserklärung zum Individualbeschwerdeverfahren vor dem Ausschuss laut Artikel 14 des Übereinkommens abgegeben" (Quelle: DIMR) - CESCR: International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte)
vom 16.12.1966. In Kraft getreten (Welt) am 3.01.1976. Unterzeichnet (BRD) am 09.10.1968. Ratifizierung (BRD) 17.12.1973. In Kraft getreten (BRD) am 3.01.1976
Fakultativprotokoll in Kraft getreten am 25.11.1993 (Welt), von der BRD noch nicht unterzeichnet - CRC: Convention on the Rights of the Child (Übereinkommen über die Rechte des Kindes)
Unterzeichnet (BRD) am 26.01.1990. Ratifizierung (BRD) am 06.03.1992. Teilweise in Kraft getreten (BRD) am 05.04.1992. Vorbehaltlos angenommen am 3. Mai 2010.
1. Fakultativprotokoll unterzeichnet (BRD) am 06.09.2000. Ratifizierung (BRD) 13.12.2004. In Kraft getreten (BRD) am 13.01.2005.
2. Fakultativprotokoll unterzeichnet (BRD) am 06.09.2000. Ratifizierung und in Kraft getreten (BRD) am 15.07.2009.
3. Fakultativprotokoll unterzeichnet (BRD) am 28.02.2012. Ratifizierung (BRD) am 28.02.2013 ratifiziert. In Kraft getreten (BRD) am 14.04.2014. - CRPD: Convention on the Rights of Persons with Disabilities (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)
vom 13.12.2006. In Kraft getreten (Welt) am 03.05.2008. Ratifizierung durch BRD am 24.02.2009. In Kraft getreten (BRD) am 26.03.2009.
Wann Deutschland dazu den jeweiligen Rechenschaftsbericht abliefern muss, erfährt man hier.
Wir haben ATME gegründet um uns für Menschenrechte ein zu setzen. Dazu gehört auch, dass wir, wenn Deutschland seinen Bericht abliefert, ebenfalls unsere Version dazu in einem Schattenbericht an die UN (an das OHCHR) schreiben. NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) sind dafür zuständig, ihre jeweiligen Regierungen zu überwachen und ihnen auf die Finger zu schauen und zu sagen, ob diese Übereinkommen eingehalten werden. Die UN konfrontiert dann das jeweilige Land mit den Aussagen der NGOs, zu welchen es Stellung beziehen muss.
Seiten zu den UN-Abkommen im Internet:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Homepage Deutschlands beim Hochkommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen (Englisch)
- Stand der Ratifizierungen
- Reportmng-Status (Angaben, wann Deutschland den nächsten Bericht zur Einhaltung eines Abkommens abgeben muss)
What are human rights? (Vereinte Nationen)
International Human Rights Law (internationale Menschenrechtsabkommen auf Englisch, Vereinte Nationen)
Vereinte Nationen - Deutsche Seite
- ÜBEREINKÜNFTE, ERKLÄRUNGEN UND ANDERE RECHTSAKTE IN RESOLUTIONEN DER GENERALVERSAMMLUNG (AB 1946)