Zum TSG
(Die jeweils aktuelle Fassung des "Transsexuellengesetzes" findet sich hier)
Das Transsexuellengesetz, welches 1980 in Deutschland eingeführt wurde basiert auf der Annahme, dass es sich bei Transsexualität um eine psychische Störung handelt (F64.0 nach ICD10, WHO). Dies ist falsch - und damit ist das Gesetz eigentlich Unsinn.
Das Transsexuellengesetz von 1980 ist in seiner bisherigen Form unlogisch und in vielen Fällen überarbeitungsbedürftig - dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits verkündet. Nun gibt es Pläne im Jahr 2007 zu einer Neuregelung des TSG, die u.a. dazu führen soll, den Zwang einer genitalverändernden Operation als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung abzuschaffen. Unsicher ist allerdings noch, in wie weit ein transsexueller Mensch bei der Personenstandsänderung von einem Gutachten abhängig ist, einer menschenrechtlich bedenklichen Regelung. Denn: Sollte an dem so genannten Gutachterverfahren (ein selbst ernannter „Experte“ entscheidet über das rechtliche Geschlecht eines Menschen) festgehalten werden, würden sich weiterhin Menschenrechtsverletzungen ergeben, wie es jetzt schon der Fall ist. Damit würden diese so genannten „Experten“ zu Richtern erklärt werden weil sie dann immer noch über die rechtliche Anerkennung eines Menschen entscheiden würden.
Wir fordern nun folgendes:
Das Transsexuellengesetz von 1980 ist in seiner bisherigen Form unlogisch und in vielen Fällen überarbeitungsbedürftig - dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits verkündet. Nun gibt es Pläne im Jahr 2007 zu einer Neuregelung des TSG, die u.a. dazu führen soll, den Zwang einer genitalverändernden Operation als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung abzuschaffen. Unsicher ist allerdings noch, in wie weit ein transsexueller Mensch bei der Personenstandsänderung von einem Gutachten abhängig ist, einer menschenrechtlich bedenklichen Regelung. Denn: Sollte an dem so genannten Gutachterverfahren (ein selbst ernannter „Experte“ entscheidet über das rechtliche Geschlecht eines Menschen) festgehalten werden, würden sich weiterhin Menschenrechtsverletzungen ergeben, wie es jetzt schon der Fall ist. Damit würden diese so genannten „Experten“ zu Richtern erklärt werden weil sie dann immer noch über die rechtliche Anerkennung eines Menschen entscheiden würden.
Wir fordern nun folgendes:
- eine Anerkennung von Transsexualität als körperliche Störung, das heißt: Anerkennung wissenschaftlicher Tatsachen
- die Abschaffung des Transsexuellengesetzes in seiner heutigen Form (da es in sich unlogisch ist und lediglich auf der falschen Annahme einer psychischen Störung basiert)
- eine Gleichstellung transsexueller Frauen vor dem Gesetz (und der Möglichkeit sich gegen Diskriminierungen zu wehren)
- die Aufnahme der Transsexualität in den offiziellen Behandlungskatalog der Krankenkassen