CEDAW in New York

Dass das im Transsexuellengesetz verankerte Gutachterverfahren gegen Menschenrechte verstösst, ist nun auch im Rahmen der CEDAW-Alternativberichterstellung bei der UN in New York zum Thema geworden. CEDAW ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben wurde. Vor einem Teil eines Komitees, welchem insgesamt 23 unabhängige internationale Expertinnen angehören, konnte auf die Problematiken hingewiesen werden, die sich aus der Logik rund um den paradoxen und zur Diskriminierung einladenden Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" hingewiesen werden, insbesondere dann, wenn dieser im Rahmen einer rechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen indirekt Teil eines Gesetzes - in Deutschland eben dem Transsexuellengesetz - ist.

Der Alternativbericht kann auch auf der Seite des OHCHR, Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights abgerufen werden.

Hier ist der Link dazu:

http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/docs/ngos/MT_Germany43_ge.pdf

Aus dem Bericht ergibt sich eine konkrete Forderung an den deutschen Gesetzgeber: Dem Respektieren der geschlechtlichen Identität transsexueller Menschen bereits während des medizinischen Verfahrens und einer Abschaffung des sogenannten "Gutachterverfahrens" für die personenstandsrechtliche Anerkennung transsexueller Menschen. Die bisherige Rechtspraxis das rechtliche Geschlecht eines Menschen (durch Gutachter) fremd zu bestimmen, widerspricht laut Alternativbericht dem Abkommen CEDAW.



Die Hauptforderung der transsexuellen Frauen, die sich in New York an den Gesprächen beteiligt haben, ist, eine rechtliche Lösung zu finden, in welcher transsexuelle Menschen die Möglichkeit haben, durch einen einfachen Verwaltungsakt ihren Personenstand ändern zu lassen um so nicht auf die Probleme zu stossen, die in dem Alternativbericht angesprochen werden. Dazu gehören rechtliche Unklarheiten im beruflichen Umfeld, Unsicherheiten im Konktakt mit Staatsbeamten, Schwierigkeiten im Umgang mit Beteiligten aus dem Gesundheitswesen (Ärzte und Krankenkassen) und die aus der Nichtanerkennung folgende Diskriminierung in Medien und Gesellschaft.

Zusätzliche Kritik richtet sich zudem an den Theorien der deutschen Psychoanalyse (u.a. Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung), die bis dato nicht bereit war, diese Problematiken im Sinne der betroffenen transsexuellen Menschen zu lösen und meint es gäbe so etwas wie eine "Geschlechtsidentitätsstörung", basierend auf der Annahme ein transsexueller Mensch wäre dann identitätsgestört, wenn er sich nicht so verhalte und nicht so fühle wie seine körperlich sichtbaren Merkmale wie etwa Penis oder Vagina. Dass die Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung", die bislang noch nicht einmal in ihrer Existenz überprüft wurde, in sich so paradox ist, wie menschenverachtend, wird ebenso in dem nun bei der UN vorgestellten Alternativbericht angesprochen. Damit wird klar gegen die deutsche Psychoanalyse Stellung bezogen.

Link zur OHCHR-CEDAW-Seite:

http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/cedaws43.htm

Deutsche Parteien wurden bereits über den CEDAW-Alternativbericht in Kenntnis gesetzt. Folgende Mitglieder des Bundestages haben den Bericht per Mail erhalten und wurden um eine Stellungnahme zum Thema gebeten:

Abg. Helmut Brandt [CDU/CSU]
Abg. Gabriele Fograscher [SPD]
Abg. Gisela Piltz [FDP]
Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE.]
Abg. Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn [B90/GRUENE]


"Es wird Zeit, dass rechtlich anerkannt wird, dass es Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden, und Jungs, die mit einer Vagina geboren werden. Sie suchen deswegen Hilfe auf, weil sie unter dieser körperlichen Abweichung leiden. Dies anzuerkennen, ist der erste Schritt in Richtung einer medizinischen und rechtlichen Behandlung, die mit den Menschenrechten im Einklang steht.

Die Mediziner haben zu respektieren, dass es nicht immer möglich ist, das Geschlecht eines Menschen von außen zu bestimmen.

Konkret hieße das dann: Die Streichung des bisherigen OP-Zwangs sowie des Gutachterzwangs aus dem Transsexuellengesetz, sowie die Schaffung der Möglichkeit den Personenstand auf Antrag z.B. beim Standesamt ändern lassen zu können und die Einführung einer Diagnostik, die in der Lage ist, individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Patientinnen einzugehen."

(Aus dem Alternativbericht zu CEDAW)