Europarat: Keine Therapieversuche an transsexuellen Menschen!

Bislang ist ATME die einzige Organisation in Deutschland, welche offen auf die Umpolungsversuche an transsexuellen Menschen hinweist und deren Abschaffung fordert. Unerwartete Unterstützung kommt nun vom Europarat:„therapy to force transgender persons to accept their birth gender should be abandoned“, heißt es in der Erklärung CM(2010)5 des Ministerkomitees des Europarates vom 31.03.2010.

Damit widerspricht der Europarat auch den bisherigen Vorschriften des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS) und den deutschen „Standards zur Behandlung und Begutachtung Transsexueller“, welche beide zunächst ein Therapie transsexueller Menschen fordern und nur als letztes Mittel, sollte diese „Therapie“ nicht den transsexuellen Menschen umpolen können, medizinische Maßnahmen vorsehen (als „ultima ratio“, so der MDS).

ATME weist auf diese Missstände in ihrem aktuellen Menschenrechtsbericht und in einem Bericht über Umpolungsversuche an transsexuellen und homosexuellen Kindern hin. Bislang blieben diese Berichte weitgehend unbeachtet.

Des weiteren fordert der Europarat die Mitgliedsstaaten auf alles zu tun, damit transsexuelle Menschen nicht länger diskriminiert werden und auf Grund ihrer Transsexualität ihren Arbeitsplstz verlieren. Zudem sollen auch Medien dazu angehalten werden, keine hetzerischen Aussagen in Medien und Internet über transsexuelle Menschen zu treffen, ihre Würde zu achten.

Belästigungen und Demütigungen transsexueller und homosexueller Menschen sollen mehr strafrechtlich verfolgt werden und Schadensansprüche sollen geltend gemacht werden können, um vor „hate speech“ besser zu schützen, bzw. die potentiellen Täter abzuschrecken. Dabei soll Diskriminierungsvorwürfen besonders gründlich nachgegangen werden.

Das Dokument des Europarates betont außerdem das Recht auf Schutz vor Gewalt, die Versammlungsfreiheit und den Schutz von Menschenrechtsaktivisten/-innen. Weitere Bereiche sind: Meinungsfreiheit, Respekt vor der Privatsphäre und dem Familienleben, Gleichstellung im Arbeits-, Gesundheits- und Bildungsbereich sowie das Recht auf Asyl.

Der Generalsekretär der parlamentarischen Versammlung des Europarates, Thorbjørn Jagland, äußerte sich zur Entscheidung des Ministerkomitees: „Dies ist ein bedeutender Fortschritt. Die Empfehlung ist das erste Rechtsinstrument weltweit, das ausdrücklich eine der ältesten und am schwersten zu bekämpfenden Formen der Diskriminierung behandelt. Die Empfehlung, die sich auf bestehende Normen in internationalen Rechtsinstrumenten, insbesondere der Menschenrechtskonvention, stützt, wird die Ausübung aller Grundrechte durch lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Menschen voranbringen.“

Dies jeoch nur, wenn die deutsche Bundesregierung in einen echten Dialog mit Menschenrechtsorganisationen transsexueller Menschen tritt, wie es bereits das Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen Anfang 2009 von der Bundesregierung forderte:

"Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, in einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von ... transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen."

Hier bestand bislang keinerlei Bereitschaft von Teilen der Bundesregierung oder der Ländervertretungen mit Nichtregierungsorganisationen transsexueller Menschen und Menschenrechtsorganisationen, wie ATME, zusammen zu arbeiten – trotz der Aufforderung durch die Vereinten Nationen. Ob die erneute Ermutigung des Europarates, diesen Dialog zu suchen, an der Haltung der Bundesregierung etwas ändern wird?

„Member states are strongly encouraged to develop arrangements for cooperating with organisations defending the human rights of ... transgender persons, exchanging information and good practices on ways of preventing discrimination based on ... gender identity and promoting respect and tolerance. States are also invited to engage in awareness-raising activities in order to encourage a climate of trust and mutual respect between the members of communities and the public administration. Member states should appropriately consult organisations defending the human rights of ... transgender persons on the adoption and implementation of measures that may have an impact on their human rights.“