Das Recht auf Gesundheit

"Gesundheit ist eine Voraussetzung dafür, um sich an allen anderen Menschenrechten voll erfreuen zu können. Diese Rechte sind universell, nicht voneinander zu trennen und gegenseitig abhängig." Dies schreibt die Weltgesundheitsorganisation, WHO.

Das Recht auf Gesundheit wird uns durch den Sozialpakt in Artikel 12 garantiert. Im Sozialpakt heißt es hierzu:"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an."

Im Kommentar Nr. 14 der Vereinten Nationen zum Sozialpakt heißt es zudem: "Das Recht auf Gesundheit ist außerdem eng verbunden mit der menschlichen Würde, dem Recht auf Leben, dem Recht auf Nichtdiskriminierung, der Gleichheit, dem Verbot gegen Folter, dem Recht auf Privatsphäre."

Demnach gehören alle medizinischen Maßnahmen, welche ein transsexueller Mensch benötigt, um gesellschaftlich in seinem eigentlichen Geschlecht anerkannt und respektiert zu werden zum Recht auf Gesundheit, wie auch alle notwendigen Maßnahmen, um sich selbst achten und ein Leben in Würde führen zu können.

Die ausführliche Stellungnahme von ATME zum Recht auf Gesundheit kann hier herunter geladen werden.