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Verbändeanhörung „Selbstbestimmungsgesetz“, unsere Stellungnahme

Wir haben am 14.05.2023 unsere Stellungnahme zum "Selbstbestimmungsgesetz" abgeschickt. Sie lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Artikel 3, Abstatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heisst es:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Art 3.(2), GG

Wäre dem so, dass Unterscheidungen hinsichtlich des sozialen Geschlechts (Gender-Status) in Deutschland nicht mehr getroffen würden (also das, was im Recht „Differenzierungsverbot“ heisst), müsste auch kein Geschlechtsstatus staatlich erhoben werden.

Demnach gibt es nur deswegen einen Grund, Geschlechtseinträge zu erfassen, weil solche Differenzierungen weiterhin gewünscht sind. Wir halten dies für ein Zeichen, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verhindern (obwohl sich die Bundesregierung – selbst dem Grundgesetz nach - dazu verpflichtet hat, auf eine Gleichberechtigung hinzuarbeiten).

Daraus abgeleitet:

Ohne im Detail auf die Hürden, Fristen und sonstigen Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit seinen Geschlechtseintrag ändern bzw. korrigieren lassen zu können, die Teil des neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ sein sollen, einzugehen, sehen wir in diesen Einschänkungen einen Hinweis darauf, über dieses Gesetz weiterhin die Gleichberechtigung der Geschlechter verhindern zu wollen.

Ein Gesetz, welches das Differenzierungsverbot der Geschlechter konsequent ernst nimmt, bestünde aus einem einzigen Satz:

„Jeder Mensch, der dies wünscht, kann seinen Geschlechtseintrag ändern lassen."

Ob dazu ein eigenes Gesetz nötig wäre, oder ob diesen Recht an anderer Stelle in bestehende Personenstandsregelungen eingearbeitet werden könnte, wollen wir nicht beurteilen. Sicher ist, dass jegliche Einschränkung der Möglichkeit, seinen Geschlechtseintrag ändern lassen zu können, gegen das Differenzierungsverbot der Geschlechter verstösst.

Mit freundlichen Grüssen