ATME stellt Menschenrechtsbericht bei der UN vor

In einer mündlichen Stellungnahme bei den Vereinten Nationen in Genf hat die Aktion Transsexualität und Menschenrecht am Montag die psychiatrische Zwangsbegutachtung des deutschen Transsexuellengesetzes als Menschenrechtsverstoss angemahnt. Dass transsexuelle Menschen sich demütigen Verfahren, die zugleich oft genug psychischen Schaden verursachen, aussetzen müssen, um ihre Papiere ändern lassen zu können, verstosse gegen den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: Sozialpakt).

"Politiker, Sexologen und sogar deutsche Gerichte ignorieren regelmässig, dass das Geschlecht eines Menschen aus mehr besteht als Genitalien oder Gender-Stereotypen", so Kim Schicklang, 1. Vorsitzende von ATME. "Daher mussten wir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das im Januar veröffenlicht wurde, vor den Vereinten Nationen thematisieren." Seit Januar muss ein transsexueller Mensch sich zwar nicht mehr kastrieren lassen, um seine Papiere ändern zu lassen, die psychiatrischen Begutachtungen sind aber geblieben. "Das Bundesverfassungsgericht hielt es für völlig in Ordnung, dass transsexuelle Menschen Geschlechtsrollentests über sich ergehen lassen müssen, in denen rollenkonforme Kleidung und Verhalten zur Beurteilung herangezogen werden, die dann über die rechtliche Anerkennung als Frau oder Mann entscheiden. Wir finden, die Vereinten Nationen sollen ruhig wissen, dass in Deutschland Geschlechtsstereotypen gesetzlich verordnet sind."

Am Freitag stellt die Bundesrepublik Deutschland vor den Vereinten Nationen ihren Staatenbericht zum Sozialpakt vor und wird dort die Chance haben, auf die Stellungnahme der Aktion Transsexualität und Menschenrecht zu antworten. "Wir erwarten aber dann eher Schönfärberei und Beschwichtigungen. Wenn es anders kommt, dann freuen wir uns."