Antrag von B90/Die Grünen zur Stärkung der Rechte intersexueller Menschen

"Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren" fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag vom 13. April. "Intersexuelle Menschen sind ein gleichberechtigter Teil unserer vielfältigen Gesellschaft."

 "Demgegenüber ignoriert das Personenstandsrecht diese Variante biologischer Vielfalt." heißt es weiter in dem Antrag und "Ebenfalls bestehen bei offiziellen statistischen Erhebungen in der Rubrik „Geschlecht“ nur zwei Möglichkeiten. Damit missachten die geltenden Statistikgesetze die geschlechtliche Identität der Intersexuellen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen können, und zwingen sie, ordnungswidrig falsche Auskünfte zu erteilen."

Auch weist die Bundestagsfraktion in ihrem Antrag auf die Probleme und das Leid vieler intersexueller Menschen hin, die sich aus den verschiedenen gesetzlichen Regelungen ergeben:
"Darüber hinaus berichten intersexuelle Menschen, die in der Regel mehrfachen Operationen insbesondere im Säuglings- und Kindesalter unterzogen wurden, dass sie sich als Opfer von Verstümmelungen sehen und ihre Gefühle, Wut und Hass, sowie traumatische Erlebnisse noch Jahrzehnte lang und sehr intensiv erleben [...]. Weit über die Hälfte der an der sog. Hamburger Studie Teilnehmenden zeigte klinisch relevanten Leidensdruck; 47 Prozent hatte Suizidgedanken; 13,5 Prozent berichteten über zurückliegenden Selbstverletzungen. Ein großer Teil gibt eine asexuelle Orientierung an, welche auf traumatisierende Operations- und Behandlungserfahrungen zurückgeführt wird, durch die sie jedes sexuelle Interesse und die Fähigkeit, sich zu verlieben, verloren haben. Ebenfalls ist die Eltern-Kind-Beziehung hohen Bindungs-Belastungen ausgesetzt."

Um Dies zu ändern, fordern sie unter anderem:
die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz so zu ändern, dass ein Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde auch der Existenz von intersexuellen Menschen Rechnung tragen kann;
• einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die gesetzlichen Grundlagen für offizielle statistische Erhebung so geändert werden, dass bei der Angabe „Geschlecht“ nicht nur zwei Antworten möglich sind;
• sicherzustellen, dass das prophylaktische Entfernen und Verändern von Genitalorganen auch bei intersexuellen Kindern unterbleiben soll;
• gemeinsam mit den Ländern ein unabhängiges Beratungs- und Betreuungsangebot für betroffene Kinder, deren Eltern, betroffene Heranwachsende und Erwachsene, zu schaffen und dabei die Beratungs- und Selbsthilfeeinrichtungen der Betroffenenverbände einzubeziehen;

Lucie Veith, vom Verein Intersexuelle Menschen e.V. nennt den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: "Ein wichtiger Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen" und weiter "Ein vorsichtig formulierter Antrag, der gute Aussichten hat auch von Parlamentariern anderer Fraktionen mit getragen zu werden".

 

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen kann hier heruntergeladen werden.