FDP: Kein neues Transsexuellengesetz im Schweinsgalopp
(Der folgende Text ist eine Original Pressemitteilung der FDP, der wir nur zustimmen können, jedoch bliebe noch zu klären, was es mit den "Fachverbänden" auf sich hat, da es ja - unseres Wissens - nichts in Deutschland gibt, das diesen Namen verdient hätte und sich gleichzeitig für die Rechte von transsexuellen Menschen einsetzt)
Zu den parlamentarischen Beratungen zu dem Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz von CDU/CSU und SPD erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Nach dem Stillstand der vergangenen Jahre versucht die Koalition nun eine Reform des Transsexuellengesetzes durch die parlamentarischen Gremien zu peitschen. Einigkeit besteht darin, dass diese Reform dringend überfällig ist. Inakzeptabel ist es jedoch, diese Reform kurz vor Ende der Wahlperiode unausgereift und mangelhaft zu verabschieden.
Nach Aussage der Fachverbände hat im Vorfeld eine Abstimmung mit Betroffenengruppen und Sachverständigen nicht stattgefunden. Nach ersten Einschätzungen der Verbände nimmt der Entwurf viele Forderungen der Betroffenen nicht auf oder setzt sie unzureichend um. Insbesondere die zahlreichen Anregungen aus der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss aus dem Jahre 2007 sind nicht aufgenommen worden. Dies ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Betroffenen und der Fachverbände, die sich seit vielen Jahren in diesem Bereich engagieren. Die Reform geht daher an den Interessen der Betroffnen vorbei.
Das Verfahren zeigt deutlich die Geringschätzung dieses Themas und der Anliegen der Betroffenen durch die Bundesregierung. Es ist daher besser, in dieser Wahlperiode kein Gesetz mehr zu verabschieden, als ein schlechtes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Auch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Es muss bezweifelt werden, ob das Gesetz den Betroffenen tatsächlich entscheidende Vorteile bringt, z.B. die erhofften Verfahrenserleichterungen und Endbürokratisierungsmaßnahmen. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist besonders unerfreulich, dass der Entwurf weiter an dem Erfordernis der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit festhält. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher einen neuen Anlauf zu Beginn der 17. Wahlperiode.