Eine menschenrechtliche Bankrotterklärung in Sachen Gesundheit

Heute ist uns eine Antwort auf eine Anfrage einer Journalistin an das Bundesministerium für Gesundheit zugespielt worden, die uns ziemlich fassungslos macht. Deutschland hat ja ein paar Menschenrechtsabkommen unterzeichnet. Dazu gehören u.a. das Frauenrechtsabkommen CEDAW, der Sozialpakt, der Zivilpakt, etc. Deutschland wird alle paar Jahre von den Vereinten Nationen überprüft, ob die Artikel der Abkommen eingehalten werden. Heute erhalten wir vom Bundesministerium für Gesundheit durch die Antwort, dass sie in Sachen medizinischer Behandlung transsexueller Menschen "keine rechtlichen oder fachlichen Aufsichtsbefugnisse" hätten. Wir fragen uns, wie die Bundesregierung hier die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten will.

In dem Antwortschreiben heisst es:

"Medizinische Leitlinien werden von den zuständigen medizinischen Fachgesellschaften auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin in einem methodisch gesicherten Verfahren der Konsensbildung - in Zusammenarbeit von klinischen Experten und Methodikern sowie unter Beteiligung von Patientenvertretern und unter Berücksichtigung von Alltagsbedingungen - entwickelt."

Wir kratzen uns nun am Kopf, da wir überhaupt nicht wissen, wie denn nun die Bundesregierung gewährleisten will, dass das, was bereits 2009 vom CEDAW-Komittee geäussert wurde - nämlich dass die Praxis transsexuelle Frauen als Männer zu behandeln, die Frauen werden wollen (anstatt als Frauen) von Deutschland beendet werden soll - umgesetzt wird, wenn es denn da keinerlei Einflussmöglichkeiten gibt. Wir erinnern uns daran: Zur Zeit arbeiten Lobbyverbände daran, dass transsexuelle Menschen weiterhin als "gender dysphorisch" angesehen werden, anstatt sie in ihrem eigenen Geschlecht ernst zu nehmen. Die medizinische Behandlung soll nach Ansicht der Psycho-Lobbyverbände, wie bisher - nur stärker - einem Gender-Identitätskonzept untergeordnet werden, das sich am DSM 5, dem Buch der psychischen Störungen der APA orientiert.

Die Anwort des Ministeriums erachten wir als Bankrotterklärung. Es würde bedeuten, dass ein gewähltes Parlament und seine Ministerien noch nicht einmal in der Lage sind, Menschenrechtsverletzungen an Menschen, die von geschlechtlichen Normen abweichen zu verhindern bzw. Ihnen vorzubeugen.

Da wundern wir uns schon ein wenig.

Zur Erinnerung:

CEDAW-Meldung 2009

CEDAW-Follow-Up 2011

Es gibt noch ein paar andere Recommenations zu anderen Pakten, die ATME begeleitet hat. Tipp an die Bundesregierung: Suchfunktion nutzen. Hilft ja nix, irgendwann sind die nächsten Sessions und die Themen kommen dann bei den Vereinten Nationen so oder so wieder auf den Tisch. Und glauben Sie uns: Wir haben den längeren ATEM.

Und noch zur Erinnerung ein Bild. Es handelt sich um eine von mehrfach wiederholten Aufforderungen der Vereinten Nationen mit ATME in Kontakt zu treten. Müssen wir erwähnen, dass das seit 2009 (da gab es nämlich die erste davon) noch nicht geschehen ist?