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Klarstellung zu Grund- und Menschenrechten

Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal auf folgendes hinweisen. Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. (ATME) ist ein Menschenrechtsverein. Menschenrechte sind unteilbar, unveräusserlich und universell. Menschen, deren Haltung nicht diesen drei Prinzipien der Menschenrechte entspricht sehen wir nicht als Unterstützer an.

Im Einzelnen.

Unteilbarkeit:

Menschenrechte können stets nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Es verstösst immer dann gegen Menschenrecht, wenn einem Menschen nur ein einziges Recht verwehrt wird. Menschen kann nicht "teilweise" ein bisschen Menschenrecht "gegeben" werden (Im übrigen gibt niemand einem Menschen ein Menschenrecht. Menschenrechte hat ein Mensch, weil er ein Mensch ist).

Unveräusserlichkeit:

Menschen können nicht auf Menschenrechte verzichten.

Universalität:

Menschenrechte müssen immer und überall für jeden Menschen gelten. Es kann nicht Gruppen geben, denen mehr Menschenrechte gewährt werden, als anderen Menschen.

Verstösst jemand gegen diese Menschenrechtsprinzipien ist er kein Unterstützer von uns.

Aktuell gibt es Diskussionen über "Privilegien" für Geimpfte. Dies wäre der Definition nach ein Verstoss gegen die Menschenrechte. Unabhängig davon, dass das, was in Deutschland seit einem Jahr passiert, generell gegen zahlreiche in Menschenrechtsabkommen aufgeführte Rechte verstösst, möchten wir uns an dieser Stelle deutlich abgrenzen von möglichen Anhängern, Unterstützern, Followern, etc. die nicht nach menschenrechtlichen Prinzipien handeln oder Personen unterstützen, die gegen die Menschenrechte verstossen.

Andererseits stehen wir an der Seite derer, denen die Anerkennung der Menschenrechte (und der Einsatz gegen Verstösse gegen Menschenrechte) ein Anliegen sind. Und das ganz deutlich.

Ihr Liebenden seid bei uns herzlich willkommen!