Bundesregierung beschliesst neues Fremdbestimmungsgesetz
Der Bundestag hat einen neuen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, welches ermöglicht, dass Menschen mit Variationen körperlicher Merkmale keine medizinische Hilfe mehr erhalten dürfen, bis sie als "einwilligungsfähig" gelten. Diese Grenze liegt offenbar bei 14 Jahren.
Sollte ein Kind als "teilweise einwilligungsfähig" gelten, dann kann medizinische nur stattfinden, wenn vorher neben einer psychiatrischen Begutachtung auch eine medizinische und sozialpädagogische Begutachtung ("interdisziplinäre Kommission" genannt) stattgefunden hat und der Weg eines Familiengerichtsverfahrens gewählt wird.
Wir haben lange davor gewarnt, dass die Bundesregierung nicht den Schutz von Kindern im Sinn hat, sondern eine weitere Art von Transsexuellengesetz eingeführt werden soll.
Das ist offenbar nun geschehen.
Die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie (anstatt Geschlechtskategorien in Gesetzen abzuschaffen) war offenbar die Vorbereitung für diese Art von Behandlung, die eine erneute Diskriminierung von Menschen darstellt.
Ergänzend:
Die 14-Jahre-Grenze ist eine weiche Grenze, die gezogen wird. Im Grunde genommen heisst das sogar so viel wie: Zweifelt jemand die Einwilligungsfähigkeit an, dann geht es noch später als mit 14 Jahren.
"Die Stellungnahmen zu der im Referentenentwurf noch vorgesehenen Altersgrenze von 14 Jahren haben aber gezeigt, dass die Einwilligungsfähigkeit zum Teil schon ab dem vollendeten zwölften, zum Teil erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr angenommen wird. [...] Bei Zweifeln, ob die Einwilligungsfähigkeit in einen operativen Eingriff gegeben ist, sollte das familiengerichtliche Genehmigungsverfahren nach § 1631e Absatz 3 BGB-E durchlaufen werden, da anderenfalls der Eingriff rechtswidrig sein könnte."
Weiterhin bleibt die Frage, wer welchem Geschlecht angehört nach der Begründung und Ausführung des Gesetzes der Medizin vorenthalten. Dazu heisst es:
"Nicht unter den Begriff „Variante der Geschlechtsentwicklung“ fällt nach der S2k-Leitlinie die Abweichung der körperlichen Geschlechtsmerkmale (chromosomal, gonadal, hormonell und genital) vom selbstempfundenen Geschlecht (Transidentität)."
Das bedeutet, dass Aussagen zum Geschlecht immer anhand des Körpers getroffen werden und nie anhand dessen, was ein Mensch über sich selbst weiss. Ein Kind, dass z.B. weiss ein Mädchen zu sein, gilt dann als "intergeschlechtlich", wenn die Medizin entschieden hat, das Kind so zuzuordnen. In diesem Fall gilt dann - um auf den Zweifel an der Enstcheidungsfähigkeit zurück zu kommen - die Begutachtung durch das Psychologen-Mediziner-Pädagogen-Tribunal, wenn das Kind sich anderweitig äussert, als vorher zugewiesen.
Der Murks von alledem liegt darin begründet, dass immer noch Gesetze erlassen werden, in denen Menschen anders behandelt werden als andere Menschen.
Das ist eine Menschenrechtsverletzung. Es ging bei alledem nie um das Wohl der Kinder, sondern immer nur darum, der Medizin und Psychologie weiterhin zu ermöglichen Menschen in Identitäten einzuteilen (Identitarismus) und Menschen zuzuordnen. Die Selbstaussagen von Menschen spielen dabei offenbar nur eine untergeordnete Rolle.
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