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Stellungnahme zu einem Entwurf OPs an Kindern zu verbieten

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat uns angeschrieben - neben anderen Vereinen und Initiativen - und bat uns darum, eine Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf abzugeben. Der Referentenentwurf nennt sich „Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“. Der Entwurf sieht vor, dass Operationen an Kindern unter 14 Jahren verboten werden. Selbst dann, wenn ein Kind einer solchen Operation zustimmen sollte.

Da der Gesetzesentwurf zum einen auf falschen Annahmen beruht - das Geschlecht von Menschen kann durch Operationen an den Genitalien nicht geändert werden - und zudem nicht auf dem universellen Menschenrechtsanspruch basiert, haben wir folgende Stellungnahme verfasst:

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Stellungnahme von ATME e.V.:

Es existieren keine "geschlechtsverändernden operativen Eingriffe" an Kindern. Nirgends. Auch in Deutschland nicht. Operationen, die Genitalien verändern, verändern nicht das Geschlecht von Menschen.

Würde dies endlich anerkannt, gäbe es auch solche Operationen nicht.

Dazu müsste die Bundesregierung aber anerkennen, dass

a) Transsexualität existiert
b) Transsexualität keine Form einer "Geschlechtsidentität" (trans*, transident, transgender, etc.) bedeutet, sondern vom Geschlecht abweichende Körpermerkmale (diese sind dann „transsexuell“)
c) Menschen ihr Geschlecht besser kennen, als alle Aussenstehenden, die Körpermerkmale als "Geschlecht" deuten
d) Genitalien nicht das Geschlecht des Menschen darstellen
e) deswegen nicht von "geschlechtsverändernden operativen Eingriffen" gesprochen werden kann (das eigentliche Geschlecht von Menschen ist nicht veränderbar)
f) die Deutung von Körpermerkmalen verboten werden sollte

Zum Gesetzesentwurf:

Diesen Gesetzesentwurf lehnen wir in dieser Form ab. Ein Gesetz, in welchem behauptet wird, man können das Geschlecht eines Menschen durch eine Operation verändern, ist gefährlicher Unfug. Die Gleichsetzung von Genitalien mit Geschlecht ist unwissenschaftlich. Zudem geht der Entwurf nicht weit genug.

Sinnvolle Gesetz beziehen sich immer auf alle Menschen, nicht auf konstruierte Gruppen, die willkürlich heraus gegriffen werden (hier: Kinder bis 14 Jahre). Gesetze haben für alle Menschen zu gelten, wenn sie dem Anspruch der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte gemäss formuliert sein sollen.
Identitarismen und Konstruktionen von Menschengruppen - insbesondere, wenn diese Grenzziehungen durch Gesetze erfolgen - führen regelmässig zu Leid bei Menschen.

Wenn verhindert werden soll, dass bei Menschen an den Genitalien oder anderen Körpermerkmalen gegen ihren Willen herumgedoktort wird, dann leitet sich daraus unserer Ansicht nach nur so etwas ab wie das folgende:

"Es ist verboten, dass medizinische Eingriffe an Körpermerkmalen von Menschen durchgeführt werden, zu denen die Menschen, an denen die Eingriffe durchgeführt werden sollen, nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn mit dem Eingriff das Leben des Menschen gerettet werden soll.“

Dies wäre besser, als der Gesetzentwurf aus ihrem Hause. Wie oben begründet, lehnen wir diesen ab und hoffen auf bessere Zeiten, in denen Gesetzesvorhaben sich wieder an Fakten orientieren werden und nicht auf populistischem Quatsch.

Bitte teilen Sie uns mit, wo sie die Stellungnahmen der Verbände und Initiativen zu ihrem Gesetzesvorhaben veröffentlichen.
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Links:

Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen
Anschreiben an die Verbände
Stellungnahme von ATME e.V.