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Konversion bei Homosexualität wird verboten, Zwangsdiagnostik in Sachen Transsexualität nicht

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert auf einer Website über das beschlossene Verbot der Umpolung.

Zur Erinnerung:

Dieses Gesetz ändert nichts an daran, dass Menschen mit Transsexualität eine Zwangsbehandlung durchführen müssen, in denen eine Gender-Diagnose gestellt wird, um eine körperliche Behandlung zu erhalten! Transsexualität wird von unserer Regierung ja weiterhin als Abweichung der Geschlechtsidentität verstanden und nicht als Abweichung des Körpers zum Geschlecht.

Insofern sind Menschen mit Transsexualität wieder einmal diejenigen, die hier ausgeklammert wurden.

Link zum Bundesgesundheitsministerium