Keine Änderung des TSGs vor den Bundestagswahlen

Die  Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben sich darauf verständigt, keine wesentlichen Änderung am Transsexuellengesetz in dieser Legislaturperiode mehr vor zu nehmen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wollen das heiße Eisen "Transsexuellengesetz" nun also in dieser Legislaturperiode nicht mehr anfassen. "Die Entscheidung über weitere Änderungen im Transsexuellenrecht bleibt der nächsten Legislaturperiode vorbehalten.", heißt es im Entwurf der Koalition.

Lediglich den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, dass § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes (TSG) nicht mit Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz verein­bar sei, und deshalb geändert werden müsse, wird nach gekommen. In § 8 Abs. 1 wird bislang die Zwangsscheidung transsexueller Menschen gefordert, doch diese ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. "Das Bundesverfassungsgericht hat § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Trans­sexuellengesetzes für nicht anwendbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, den verfassungswidrigen Zustand bis zum 1. August 2009 zu beseitigen."

Im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz - TSG-ÄndG) heißt es weiter: "Angesichts der weit fortgeschrittenen Legislaturperiode sind weitere Änderun­gen, die über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hi­nausgehen, nicht mehr möglich."