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Das Bundesgesundheitsministerium verweigert Informationen

Wir können nicht sagen, mit wem wir klüngeln - so deuten wir einen Brief, den uns das Bundesgesundheitsministerium zugesendet hatte. Welche Trans*-Vereine mit am Tisch sassen, als es darum ging eine Förderung der Weiterentwicklung der Stuttgarter Erklärung abzulehnen, könne man uns nicht sagen, da die jeweiligen Begutachtenden auch "potentielle Antragsteller" sein könnten.

Hintergrund:

Im letzten Jahr hatten wir einen Förderantrag beim Bundesgesundheitsministerium eingereicht um die Stuttgarter Erklärung weiterzuentwickeln und darauf hinzuarbeiten, eine medizinische Versorgung für Menschen mit Transsexualität zu ermöglichen, die ohne Gender-Deutung auskommt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Wir erfuhren aber, dass in dem Begutachtungsgremium für das Programm „Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ auch Trans*-Personen sassen/sitzen. Da wir wissen wollten, wer das ist, stellten wir im März einen Antrag nach Offenlegung nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Die Antwort erachten wir als reichlich absurd. Hier ein Ausschnitt:

"Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b) IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Schutzgut ist die Gewährleistung eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs sowohl bei innerbehördlichen Beratungen als auch bei Beratungen zwischen Behörden und sonstigen Einrichtungen.

In diesem Fall wären Beratungen des Bundesministeriums für Gesundheit über die Gewährung von Förderanträgen gefährdet.

Da Begutachtende immer auch potentielle Antragsteller sind, deren Anträge dann wiederum selbst begutachtet werden, kann eine Namenstransparenz einen Verhaltens- und Erwartungsdruck erzeugen, der eine offene, distanzierte und kritische Befassung mit Forschungsanträgen gefährden kann."
(Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums vom 26. Juni 2019)

Lesen wir das richtig? Im Gremium, welches über Fördergelder entscheidet sitzen auch Personen, die selber Anträge stellen bzw. einen solchen Antrag gestellt haben? Wie bitte?

Angesichts der anstehenden Verlängerung des Gatekeeper-Systems durch die Psychosexologie mit Diagnosen wie "Gender Dysphorie" und "Gender Inkongruenz", welches auch auf Komplizenschaften von Trans*Personen und Trans*Vereinen angewiesen ist, fragen wir uns: Wollt ihr uns veräppeln?

Wir haben gegen diesen Brief Widerspruch eingelegt.

Übrigens:

Wir arbeiten ja prinzipiell unabhängig und stellen nur selten Förderanträge, da wir davon ausgehen, dass Unabhängigkeit ein hohes Gut ist. Sobald Gelder fliessen, kann häufig nicht mehr frei gearbeitet werden. Da wir uns nicht als Teil der Bundesregierung sehen, sondern als Menschenrechtsverein, dessen Aufgabe es ist, u.a. Menschenrechtsverletzungen der Bundesregierung aufzuzeigen, zu dokumentieren und darauf hinzuarbeiten, dass diese nicht mehr vorkommen, legen wir mehr Wert darauf, uns frei äussern zu können, als etwa staatliche Gelder einzuschieben.

Für die Stuttgarter Erklärung heisst das: Natürlich arbeiten wir daran weiter.