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BVerfG-Richterin Baer findet TSG-Begutachtungen prima

Das BVerfG meldet am 24. November:

"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Änderung des Vornamens und des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Person hatte vorgetragen, es sei verfassungswidrig, dass § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG die Einholung von zwei Sachverständigengutachten verlange."

Offenbar geht es tatsächlich darum, Mädchen und Frauen mit körperlichen Variationen weiterhin Gleichberechtigung zu verweigern. Es ist besonders bitter, wenn wir wissen, dass eine lesbische Verfassungsrichterin ihre Unterschrift darunter gesetzt hat. Es ist die Frau, die auch am Entscheid zu der "dritten Option" beteiligt gewesen ist.

Frage: Wie wäre denn vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen? Wenn Hilfe benötigt wird, wären wir gerne bereit uns daran zu beteiligen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rk20171017_1bvr074717.html