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Geschlecht Selbst Bestimmt: Die Stuttgarter Erklärung

Wenn Menschen, die von geschlechtlichen Normen abweichen, medizinisch behandelt werden wollen, ist es um so wichtiger, das Wissen anzuerkennen, das diese Menschen über ihr eigenes Geschlecht besitzen. Dieses Wissen soll nicht länger Gegenstand einer medizinischen Behandlung sein. Dies ist die zentrale Botschaft der "Stuttgarter Erklärung", die Menschenrechtsaktive, Betroffene, sowie Psychotherapeuten und Mediziner gemeinsam im Januar 2015 in Stuttgart erarbeitet haben und jetzt zur Mitzeichnung offen ist. Die Erklärung wurde u.a. von der Eberhard-Schultz-Stiftung und dem Land Baden-Württemberg unterstützt.

In Vergangenheit waren transsexuelle und intersexuelle Menschen damit konfrontiert, dass medizinische und psychotherapeutische Massnahmen meist nicht den Sinn hatten, individuelles Leid zu lindern, sondern Diagnosestellungen und darauf basierende Behandlungen im Sinne geschlechtlicher Normierung verstanden wurden. Bisher gingen Mediziner von der Idee aus, dass Geschlecht immer nur am Körper abzulesen sei, und betrachteten Abweichungen zu dieser von ihnen selbst reproduzierten Norm, die sie selbst als "biologische" Tatsachen misinterpretierten, als körperlich oder psychisch krank. Geschlecht wurde zum Behandlungsgegenstand.

Betroffene wiesen in den letzten Jahren häufig darauf hin, dass der Denkfehler, der zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt hat, die geschlechtliche Deutug gewesen ist. Anstatt die geschlechtliche Selbstaussage eines Menschen als Basis für die medizinische oder psychotherapeutische Behandlung zu erachten, wurden solche Aussagen per Diagnosestellung selbst zum Behandlungsgegenstand. Eine so genannte "Gender Identity Disorder" oder "Gender Dysphorie" benannte dabei immer genau um was es bisher ging: Um geschlechtliche Normierung. Da "Gender" das soziale Geschlecht bedeutet, ist die Idee einer Gender-Störung oder Gender-Missempfindung immer im Vergleich zu geschlechtlichen Normen gedacht gewesen. Medizin und Psychotherapie wurde die Aufgabe zugetragen, Geschlecht im Sinne einer gesellschaftlich gewollten Norm zu kontrollieren und gegebenenfalls medizinische Schritte einzuleiten, diese Normen weiter aufrecht zu erhalten.

Die "Stuttgarter Erklärung" formuliert eine Abkehr von dieser geschlechtlichen Normierungsaufgabe, die der Medizin und Psychotherapie in Vergangenheit übertragen wurde. Betroffene, Menschenrechtsaktive und Behandler haben einen Text formuliert, der eine Alternative zu der bisherigen fremdzuweisenden medizinischen und therapeutischen Praxis aufzeigt. Kern der Erklärung ist, das geschlechtliche Selbstwissen eines Menschen anzuerkennen, dies die Grundlage aller weiterer medizinischer und therapeutischer Behandlung darstellt und nicht den eigentlichen Behandlungsgegenstand bedeutet. Dies stellt eine Zäsur zum bisherigen Umgang mit Menschen dar, die von geschlechtlichen Normen abweichen, wie beispielsweise die Menschen, die in unserer Gesellschaft als trans- oder intersexuell erachtet werden. Von besonderer Wichtigkeit bei der Erarbeitung der Erklärung war, sich die Frage zu stellen, was bereits heute möglich ist, ausgehend der bestehenden Situation in Deutschland.

Die "Stuttgarter Erklärung" ist sowohl Selbstverpflichtung aber auch Bekenntnis zu den Menschenrechten und den Grundsätzen ethischen Handelns in Medizin und Psychotherapie. Der Hinweis auf die Erklärung bedeutet für diejenigen, die bereits in den letzten Jahren eine Abkehr von geschlechtlicher Fremdbestimmung gezogen haben, oder bereits immer schon das Wohl des Patienten oder Klienten als wichtiger erachtet haben, als geschlechtliche Kontrolle, eine gute Möglichkeit, auch auf dieses Selbstverständnis offen hinzuweisen. Betroffene können die Erklärung nutzen, um ihrem Behandler, sei es ein Arzt oder Therapeut, Mut zu machen und darauf hinzuweisen, dass das geschlechtliche Selbstwissen anzuerkennen wichtig für alles weitere ist.

Ab sofort kann die "Stuttgarter Erklärung" mitgezeichnet werden.

Der Link findet sich hier: http://die-erklärung.de/
Download der Erklärung: Die Stuttgarter Erklärung

Wofür wir stehen

Auf Grund vielfältiger Diskussionen ist es mir, Tina, wichtig mal wieder so zwischendurch zu schreiben, wofür wir stehen.

Wir wünschen uns eine Gesellschaft, in welcher jeder Mensch als das anerkannt und respektiert wird, was er ist. Niemand sollte gezwungen sein, irgendwelchen Stereotypen, queren Theorien oder anderem von Menschen erdachtem Unsinn gehorchen zu müssen, um er/sie selbst sein zu können.
Es sollte selbstverständlich sein, dass wir in einer Gesellschaft leben wollen, in welcher niemand, egal aus welchen Gründen, diskriminiert wird, bzw. diskriminiert werden darf. Der Artikel 3 des Grundgesetzes sollte deshalb entsprechend abgeändert werden und jede Form der Diskriminierung verbieten. Gewollte und durch das Grundgesetz legalisierte Diskriminierung, wie sie aktuell jeden Tag geschieht, ist widerlich. Diese betrifft nicht nur transsexuelle Menschen, sondern auch kopftuchtragende muslimische Frauen, alte Menschen in Altersheimen, Menschen in Psychiatrien, Langzeitarbeitslose, etc.

Was speziell die Rechte transsexueller Menschen angeht, so fordern wir die ersatzlose Streichung des Transsexuellengesetzes und aller anderer Gesetze, Verordnungen und ähnlichem, was einer problemlosen Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrages auf dem Standesamt für die übliche Gebühr entgegensteht. Standesbeamte sollten angewiesen werden, solche Änderungen problemlos und zügig, bedingungslos durchzuführen.

Da allen Bürgern Deutschlands über den UN-Sozialpakt, sowie die Europäische Sozialcharta, das Recht auf Gesundheit zusteht, um den best- und höchstmöglichen Gesundheitsstand, sowohl körperlich als auch psychisch, zu erreichen, sollte sich die Bundesrepublik Deutschland auch daran halten und entsprechend alle medizinische und psychotherapeutische Leistungen, die zur Erreichung dieses Zustandes notwendig sind, problemlos gewähren. Bei transsexuellen Menschen gehören hierzu u.a. FFS, GaOP, Epilationen, stimmverändernde Maßnahmen, Brustverkleinerung oder -vergrößerung, Hormonbehandlung, etc.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sollten ausgeweitet und gestärkt werden. Gerade wenn es um ihre Gesundheit geht, um ihr Geschlecht und ihren Körper, sollten sie mehr Mitspracherecht besitzen. Transsexuelle Jugendliche benötigen spätestens mit dem Einsetzen der Pubertät eine Hormonbehandlung, um körperliche Entwicklungen in die richtige Richtung zu leiten, bzw. um Veränderungen zu verhindern, die nur mit großem zeitlichen, medizinischen und finanziellem Aufwand wieder (und oft nur teilweise) behoben werden können.

Und zum Schluss:
Wir sind weder trans*, noch inter*, noch queer, wir sind ATME.

Transsexualität ist angeboren. Kein transsexueller Mensch sucht sich aus, so zu sein, wie er ist. Wir wollen nicht transsexuell sein, wir werden auch nicht transsexuell, sondern wir sind es. Dies ist eine Tatsache, mit der wir zurechtkommen müssen und die gesellschaftlich, rechtlich und medizinisch respektiert werden muss. Wir können nichts daran ändern transsexuell zu sein, doch wir können darauf hinwirken, dass Menschen in Deutschland nicht diskriminiert oder schlechter behandelt werden, weil sie anders sind, von Geburt an.