ATME sammelt eure Erfahrungen mit Erniedrigungen
Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht sammelt eure Erfahrungen mit dem Transsexuellengesetz. Wir wissen, dass es bei der Begutachtung transsexueller Menschen bei Vornamens- und Personenstandsänderung immer wieder zu erniedrigenden und demütigenden Situationen kommt. Schickt uns eure Erfahrungen für unseren nächsten Bericht an die Vereinten Nationen.
Nackt im Raum herum zu laufen, mehrstündigen Verhören über den Intimbereich ausgeliefert zu sein, oder psychisch auseinander genommen zu werden - all das kann transsexuellen Menschen heute noch passieren. Grundlage ist dafür das deutsche Transsexuellengesetz, in welchem das Erfüllen von geschlechterstereotypen Vorstellungen immer noch Grundlage für die Änderung der Papiere ist. Bereits die blosse Existenz des psychiatrischen Begutachtungsverfahrens, das bis heute noch im Transsexuellengesetz verankert ist, ist für die Aktion Transsexualität und Menschenrecht nicht mit den Menschenrechten vereinbar.
Laut der Vereinten Nationen ist eine "grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" dann gegeben, wenn es im Auftrag des Staates körperliche und/oder geistig-seelische Übergriffe gibt. Die psychiatrischen Begutachtungen des Transsexuellengesetzes sind daher nach dieser Definition ein Verstoss gegen Menschenrecht.
Hier ein Ausschnitt aus dem Inhalt des internationalen Abkommens, das auf den Namen "United Nations Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment" hört und zu dessen Einhaltung auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist:
Nackt im Raum herum zu laufen, mehrstündigen Verhören über den Intimbereich ausgeliefert zu sein, oder psychisch auseinander genommen zu werden - all das kann transsexuellen Menschen heute noch passieren. Grundlage ist dafür das deutsche Transsexuellengesetz, in welchem das Erfüllen von geschlechterstereotypen Vorstellungen immer noch Grundlage für die Änderung der Papiere ist. Bereits die blosse Existenz des psychiatrischen Begutachtungsverfahrens, das bis heute noch im Transsexuellengesetz verankert ist, ist für die Aktion Transsexualität und Menschenrecht nicht mit den Menschenrechten vereinbar.
Laut der Vereinten Nationen ist eine "grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" dann gegeben, wenn es im Auftrag des Staates körperliche und/oder geistig-seelische Übergriffe gibt. Die psychiatrischen Begutachtungen des Transsexuellengesetzes sind daher nach dieser Definition ein Verstoss gegen Menschenrecht.
Hier ein Ausschnitt aus dem Inhalt des internationalen Abkommens, das auf den Namen "United Nations Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment" hört und zu dessen Einhaltung auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist:
"Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, in jedem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet andere Handlungen zu verhindern, die eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellen, [...] wenn diese Handlungen von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis begangen werden." (Artikel 16)
Den persönlichen Erfahrungen transsexueller Menschen soll im nächsten Menschenrechtsbericht viel Raum gegeben werden. Dabei ist nicht so entscheidend, wie gut diese Erfahrungsberichte formuliert sind, sondern das was passiert ist. Lasst uns das Schweigen beenden.
Hier könnt ihr euren Bericht hin schicken:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Wir werden die Berichte vertraulich behandeln, Namen und Adressen nicht an Dritte weiterreichen und nur anonymisiert veröffentlichen.)