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Kommentar zu einem offenen Brief / Jungle World

Ein kurzer Kommentar zu einem Text (ehemaliger) Autoren der Jungle World:

"Links" sein heisst vor allem, Menschen nicht in sinnfreie Kategorien (identitäten) einzuteilen, sondern daran zu arbeiten, dass Menschen als gleichberechtigte Menschen gesehen und anerkannt werden.

Eine Kategorisierung wie "Trans*" als Identität lehnen wir deswegen genauso ab, wie das Gegenteil, das manche "Cis*" nennen. Genauso ist abzulehnen, dass jemand von "Transgeschlechtlichkeit" spricht - denn wir gehen nicht davon aus, dass der Wechsel von einem konstruierten Gender in ein anderes konstruiertes Gender irgendeine Relevanz besitzt.

"Transsexualität" ist von allen Worten zum Thema, eines, das wir noch am erträglichsten finden, da mit diesem möglich ist, ein körperliches Thema ganz ohne Gender-Kategorisierungen zu denken und zu beschreiben.

Die Zunahme geschlechtlicher Kategorisierungen halten wir für den Hauptgrund für eine gleichzeitige Zunahme der Gewalt gegen Menschen, die diesen Kategorien nicht entsprechen. Wo künstliche Grenzen gezogen werden, entstehen Ausschlüsse. Und es ist nichts emanzipativ an einer Vorhergehensweise, zu bestehenden Grenzen einfach weitere Grenzen Hinzu-Zu-Erfinden, weil man der Ansicht ist, dass man diese dann besser kontrollieren kann. Genau das Gegenteil muss geschehen: Die Grenzen müssen eingerissen werden! (Wenn sich jemand begrenzen will, dann kann er das mit sich selber machen. Zwangsweise Eingemeindungen bleiben dann bitte aus).

Dennoch: Der offene Brief ist wichtig. Daher wird er hier verlinkt.

Brief Transfeindlichkeit_Jungle World

Verbändeanhörung „Selbstbestimmungsgesetz“, unsere Stellungnahme

Wir haben am 14.05.2023 unsere Stellungnahme zum "Selbstbestimmungsgesetz" abgeschickt. Sie lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Artikel 3, Abstatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heisst es:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Art 3.(2), GG

Wäre dem so, dass Unterscheidungen hinsichtlich des sozialen Geschlechts (Gender-Status) in Deutschland nicht mehr getroffen würden (also das, was im Recht „Differenzierungsverbot“ heisst), müsste auch kein Geschlechtsstatus staatlich erhoben werden.

Demnach gibt es nur deswegen einen Grund, Geschlechtseinträge zu erfassen, weil solche Differenzierungen weiterhin gewünscht sind. Wir halten dies für ein Zeichen, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verhindern (obwohl sich die Bundesregierung – selbst dem Grundgesetz nach - dazu verpflichtet hat, auf eine Gleichberechtigung hinzuarbeiten).

Daraus abgeleitet:

Ohne im Detail auf die Hürden, Fristen und sonstigen Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit seinen Geschlechtseintrag ändern bzw. korrigieren lassen zu können, die Teil des neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ sein sollen, einzugehen, sehen wir in diesen Einschänkungen einen Hinweis darauf, über dieses Gesetz weiterhin die Gleichberechtigung der Geschlechter verhindern zu wollen.

Ein Gesetz, welches das Differenzierungsverbot der Geschlechter konsequent ernst nimmt, bestünde aus einem einzigen Satz:

„Jeder Mensch, der dies wünscht, kann seinen Geschlechtseintrag ändern lassen."

Ob dazu ein eigenes Gesetz nötig wäre, oder ob diesen Recht an anderer Stelle in bestehende Personenstandsregelungen eingearbeitet werden könnte, wollen wir nicht beurteilen. Sicher ist, dass jegliche Einschränkung der Möglichkeit, seinen Geschlechtseintrag ändern lassen zu können, gegen das Differenzierungsverbot der Geschlechter verstösst.

Mit freundlichen Grüssen