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Wahl 2011 Hamburg - wenig Politik für transsexuelle Menschen |
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Samstag, 19. Februar 2011 um 13:12 |
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In Hamburg scheint das Thema Menschenrechte transsexueller Menschen wenig Bedeutung zu haben. Bei der Umfrage zur Wahl 2011 in Hamburg kann das Interesse der Parteien, hier auf Fragen transsexueller Menschen einzugehen eher als bescheiden gewertet werden. Vier Parteien bleiben stumm: Die Grünen, die LINKE, die FDP und die CDU. Und die SPD liefert Standard-Antworten.
Wir werten das Desinteresse der Hamburger Parteien an den menschenrechtlichen Problematiken, denen transsexuelle Menschen immer noch ausgesetzt sind, als enttäuschend. Vor allem vor dem Hintergrund, dass eine der Städte, die in direktem Zusammenhang mit der Psychopathologisierung transsexueller Menschen steht, eben Hamburg ist - hier befindet sich das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, ein Zentrum der „Geschlechtsidentitätsstörungs“-Theoretiker - hätten wir uns hier mehr als eine müde Beteiligung gewünscht. |
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Freitag, 18. Februar 2011 um 22:32 |
Manchmal kann man Erfreuliches vermelden: „Die saarländische Landesverfassung wird um ein neues Gleichbehandlungsgebot erweitert: Aufgenommen wir der Begriff der „sexuellen Identität“. Überraschend sind die Oppositionsparteien SPD und Linke dem Antrag der Regierungsfraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beigetreten. … Alle 51 Abgeordneten stimmten für die Verfassungsänderung und die Überweisung an den entsprechenden Ausschuss. Es gab keine Gegenstimme und keine Enthaltung.“ Soweit die Pressemitteilung des LSVD vom 17.02.11.
Warum geht so was im Saarland und ist jedoch bundesweit nicht durchsetzbar? Wir hoffen, dies war ein Startschuss, dem sich andere Bundesländer anschließen werden – vielleicht nach den Wahlen? Doch das habt ihr in der Hand, mit eurem Stimmzettel. Veränderungen sind machbar – aber man benötigt – leider – die richtigen Leute und geeigneten Politiker dafür. Welche Haltung die verschiedenen Parteien der einzelnen Länder zu transsexuellen Menschen haben, könnt ihr in unserem Menüpunkt Wahlen 2011 nachlesen.
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Donnerstag, 10. Februar 2011 um 11:39 |
Ganze sieben mal wird in diesem Jahr gewählt: In Hamburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin. ATME hat nun alle relevanten Parteien in diesen Bundesländern angeschrieben und um die Beantwortung eines Fragebogens zum Thema Transsexualität gebeten.
Schwerpunkt der diesjährigen Wahlumfrage zum Thema Transsexualität ist die Psychopathologisierung transsexueller Menschen. Immer noch wird, ähnlich wie bis in die 70er Jahre Homosexualität von einer Lobby von Menschen aus dem Bereich der Psychoanalyse Transsexualität als widernatürlich verkauft. So ist es immer noch üblich, dass eine transsexuelle Frau von der deutschen Sexologie offen als "geschlechtsidentitätsgestörter Mann" oder ein transsexueller Mann als "Frau mit Geschlechtsidentitätsstörung" bezeichnet werden darf. Das Outing eines transsexuellen Menschen, der sich zu seinem eigentlichen Geschlecht bekennt, wird zur "psychischen Störung" bzw. zur krankhaften Abweichung des Geschlechtsrollenverhaltens (gender incongruence) erklärt.
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Abschaffung des OP-Zwangs auch Schwächung der Rechte transsexueller Menschen |
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Samstag, 29. Januar 2011 um 11:38 |
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PRESSEMITTEILUNG
Abschaffung des OP-Zwangs auch Schwächung der Rechte transsexueller Menschen
Durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar 2011 wurde der OP-Zwang, dem sich transsexuelle Menschen für die Änderung der Personenstandsdokumente unterziehen mussten, für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt. Obwohl dies ein wichtiger Schritt für die Rechte transsexueller Menschen ist, schwächt das Bundesverfassungsgericht zugleich andere wichtige Rechte und stärkt die Psychopathologisierung transsexueller Menschen durch die deutsche Sexologie.
Viele NGOs, sowie Menschenrechtlicher kritisieren seit langem die deutsche Praxis, dass transsexuelle Menschen sich eine psychiatrischen Begutachtung unterziehen müssen, um in ihrem eigentlichen Geschlecht anerkannt zu werden. Eine transsexuelle Frau muss sich beispielsweise nach den Richtlinien der Sexualwissenschaft und medizinischen Begutachtungskriterien gefallen lassen, als "Mann mit Identitätsstörung" angesehen zu werden, um in Deutschland als Frau zu gelten. Transsexuelle Männer seien, so die deutsche Sexologie, Frauen, die "als Männer leben" wollen. |
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Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt |
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Freitag, 28. Januar 2011 um 12:03 |
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Die Voraussetzungen der operativen Änderung der Genitalien wurde in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar für verfassungswidrig erklärt. Dass der Gesetzgeber einen chirurgischen Eingriff als Bedingung für die Änderung der Geschlechtspapiere verlange, sei eine "übermässige Anforderung".
Nach Einschätzung der Aktion Transsexualität und Menschenrecht können sich die Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Anerkennung der Geschlechtlichkeit transsexueller Menschen einsetzen, nun ganz darauf konzentrieren, dass in Zukunft transsexuelle Menschen nicht mehr als Menschen, die (auf Grund einer psychischen Störung) in der anderen Geschlechtsrolle leben wollen, bezeichnet werden und die Annahme, es würde sich hier um eine "Geschlechtsidentitätsstörung" handeln, endlich als menschenverachtend entlarvt wird.
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Frankreich: Notwendigkeit der Unfruchtbarkeit für Personenstandsänderungen |
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Mittwoch, 05. Januar 2011 um 22:44 |
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Durften sich Menschenrechtsorganisationen transsexueller Menschen in Frankreich vor kurzem noch freuen, dass ihre Regierung Transsexualität nicht mehr als Geisteskrankheit auffasst, werden sie nun mit einem schweren Rückschlag konfrontiert: Wer in Frankreich als transsexueller Mensch Papiere erhalten möchte, die sein eigentliches Geschlecht ausweisen, muss unfruchtbar sein. Dies bestätigte Michel Mercier, der seit dem 14. November 2010 amtierende Justizminister Frankreichs.
Er äusserte zur Jahreswende in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage, dass eine Unumkehrbarkeit einer geschlechtlichen Änderung vorliegen müsse, die einige "körperliche Aspekte, einschliesslich der Unfruchtbarkeit" beinhalte. Der Nachweis der Unfruchtbarkeit müsse für die Änderung der Geschlechtspapiere erbracht werden. Die Transsexuellenorganisation "Trans-Aide" bezeichnete dieses Statement in einer Pressemitteilung vom 4. Januar 2011 als Heuchelei. So hätten sich Gerichte, die in Frankreich von Fall zu Fall die "unumkehrbare Umwandlung" überprüfen, in Vergangenheit mehr an chirurgischen Eingriffen orientiert. Die Französische Regierung hätte nun die Anweisung erteilt, in Zukunft verstärkt die Unfruchtbarkeit durch Hormonsubsitution als Kriterium für die Überprüfung heranzuziehen.
Am 29. April 2010 hatten die Vertreter des französischen Parlaments im Europarat noch für die Resolution 1728 gestimmt, in dem die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen werden, den geschlechtlichen Status transsexueller Menschen auch ohne Zwangssterilisationen und anderer medizinischen Massnahmen anzuerkennen. Bereits im Frühjahr 2009 hatte die ehemalige Gesundheitsministerin Frankreichs, Roselyne Bachelot, mit der Abschaffung von Transsexualität als psychische Störung ein "starkes Signal" setzen wollen.
Diese widersprüchliche Haltung, einerseits für die Abschaffung der Zwangssterlisationen zu stimmen, andererseits die Beibehaltung solcher Regelungen zu bestätigen, mag dem Umstand geschuldet sein, dass auch in Frankreich die Menschenrechtsgruppen noch nicht deutlich genug machen konnten, dass z.B. eine transsexuelle Frau kein "Mann mit psychischer Störung" ist, aber ebenso wenig ein Mann ohne psychische Störung.
Es wird Aufgabe der französischen Transsexuellenorganisationen sein, ihrer Regierung klar zu machen, dass geschlechtliche Vielfalt keine Frage von Wünschen ist und es daher keinen Grund gibt, die selbstbestimmte Korrektur der Geschlechtspapiere transsexueller Menschen zu verhindern.
Link zur Pressemitteilung von Trans-Aide: Hier Weitere Links: Resolution 1728, Discrimination on the basis of sexual orientation and gender identity (2010) Artikel: In Frankreich ist Transsexualität keine psychische Störung mehr (2009) |
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