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ATME veröffentlicht Menschenrechtsbericht 2013 |
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Sonntag, 13. Januar 2013 um 20:00 |
Die zentrale Aufgabe einer Menschenrechtsorganisation wie ATME, ist das Aufzeigen von Menschenrechtsverletzungen. Seit unserem letzten umfassenden Bericht 2010 hat sich leider an der Situation transsexueller Menschen wenig verändert. Zwar ist der Kastrationszwang im Transsexuellengesetz weggefallen und transsexuelle Menschen werden nicht mehr gezwungen sich scheiden zu lassen, doch war allgemein leider eine Zunahme der Diskriminierung und Sterotypisierung transsexueller Menschen festzustellen.
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Montag, 31. Dezember 2012 um 13:03 |
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Ein anstrengendes Jahr geht zu Ende. Vor einem Jahr hatten die Vereinten Nationen dazu aufgerufen, dass Deutschland sich mit ATME zusammensetzt, bzw. die kritischen Stimmen zu "Geschlechtsidentitätsstörung" und "Gender Dysphorie" anhört. Ehrlich gesagt wären wir verwundert gewesen, wenn sich da tatsächlich jemand gemeldet hätte und so erlebten wir, dass 2012 sowohl die Psychopathologisierungs-Propaganda, sei es durch RTL2-Sendungen, Musikveröffentlichungen oder Schriften der Bundeszentrale für politische Bildung (in der diejenigen zu Wort kamen, die transsexuelle Menschen für psychisch krank halten), stark zunahm, aber gleichzeitig auch transsexuelle Menschen - beispielsweise durch Unterstützung der change.org-Petition, die im Oktober in Spanien gestartet wurde - deutlicher als zuvor zu erkennen gaben: Wir sind nicht psychisch krank!
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EU für ein argentinisches Gesetz in Europa |
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Dienstag, 18. Dezember 2012 um 18:59 |
Seit dem 9. Mai 2012 gibt es in Argentinien ein Gesetz, das es transsexuellen Menschen - und auch allen anderen - erlaubt, ihren Geschlechtseintrag einfach und unkompliziert ändern zu lassen. Man muss dazu lediglich einen Antrag schreiben und mit seinem Ausweis "beim Nationalen Personenstandsregister oder den entsprechenden untergeordneten Ämtern mit dem Verweis auf dieses Gesetz" vorbeigehen und kann den Namen und den Personenstand ändern lassen. Einfach so. "In keinem Fall wird der Nachweis einer genitalen Operation oder irgend eines chirurgischen Eingriffes oder einer hormonellen Therapie oder anderen psychologischen oder medizinischen Behandlungen gefordert."
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EU-Parlament fordert ein Ende der Pathologisierung transsexueller Menschen und eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes |
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Donnerstag, 13. Dezember 2012 um 20:32 |
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Auch das europäische Parlament hat nun in seiner Resolution 2011/2069(INI) die WHO dazu aufgefordert, transsexuelle Menschen nicht länger als krank einzustufen. In der Resolution "fordert [das europäische Parlament] die Kommission und die Weltgesundheitsorganisation auf, [...] [Transsexualität] von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die 11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) eine nicht pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen". Außerdem schreibt das Parlament, dass es "missbilligt, dass transsexuelle Menschen in vielen Mitgliedstaaten noch immer als psychisch krank betrachtet werden; [das Europäische Parlament] fordert die Mitgliedstaaten auf, rechtliche Verfahren zur Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit auf der Grundlage des argentinischen Modells einzuführen oder zu überarbeiten"
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Psychische Störung? Gemeinsamer Brief an WHO |
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Donnerstag, 29. November 2012 um 09:55 |
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"Danke für Ihren Brief. Ich habe ihn an Geoffrey Reed weitergeleitet, der den Revisionsprozess beaufsichtigt" lautet die Antwort von Steven E. Hyman, dem Leiter des Stanley Centers für psychiatrische Forschung am Broad Institut in Cambridge, Massachusetts (USA). Vorangegangen war ein gemeinsamer Brief der change.org-Petenten Carla Antonelli (Spanien), Michelle Diamond (Australien), Rochelle Gregorie (Frankreich), Vladimir Luxuria (Italien), Jenna Talackova (Kanada), Maxwell Zachs (Vereinigtes Königkreich) und Kim Schicklang von ATME e.V.
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Die Leistungspflicht der Krankenkassen |
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Dienstag, 20. November 2012 um 19:46 |
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Zwar sind in Deutschland Ärzte und Therapeuten laut § 295 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Abrechnung ärztlicher Leistungen) verpflichtet, Diagnosen nach ICD-10 zu verschlüsseln, doch bilden die Grundlage für die Leistungspflicht der Krankenkassen nicht etwa der Eintrag im ICD oder DSM, sondern vor allem Gerichtsurteile, die transsexuelle Menschen erstritten haben.
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