Menschenrechte lohnen sich: Siehe Andalusien

Auch in Spanien haben Menschen seit diesem Sommer die Chance Geschlechtseinträge selbstbestimmt zu ändern. Am 8. Juli wurde das Gesetz für "Nichtdiskriminierung aus Gründen der Geschlechtsidentität und die Anwendung der Rechte von transsexuellen Menschen" in Andalusien, dem südlichsten autonomen Landesteil Spaniens, verabschiedet. Neben der Regelung, dass in amtlichen Papieren das eigentliche Geschlecht transsexueller Menschen respektiert werden soll, enthält das Gesetz das Verbot, medizinische Voraussetzungen oder psychologische Untersuchungen zur Voraussetzung für eine rechtliche Anerkennung zu machen.

Wir hatten ja bereits darüber berichtet, dass in Dänemark - ähnlich wie in Argentinien - nun auch keine medizinischen Voraussetzungen mehr nötig sind, um im eigenen Geschlecht anerkannt zu werden. Kritisiert hatten wir, dass das Gesetz in Dänemark nur für Menschen ab 18 Jahren gilt, und es eine Zwangswartezeit von 6 Monaten gibt. In Adalusien gibt es diese Fristen nicht. Desweiteren enthält das Andalusische Gesetz weitgehende Hinweise auf die Einhaltung von Menschenrechten und benennt konkrete Massnahmen zur Umsetzung.

Dazu gehören (u.A.):
  • Das Recht auf Gesundheit (Die Verwaltung in Andalusien ist angehalten, eine sichere und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicher zu stellen)
  • Antidiskriminierung (Niemand darf auf Grund seiner Geschlechtsidentität diskriminiert, belästigt oder bestraft werden)
  • die Verwaltung der autonomen Region Andalusien ist angehalten, mit Betroffenenorganisationen zusammenzuarbeiten
  • Es wird festgestellt, dass transsexuelle Frauen, besonders von Diskriminierung betroffen sind und einen dementsprechenden Schutz benötigen
  • Weiterbildungsveranstaltungen im Gesundheitsbereich und öffentlichen Einrichtungen werden durchgeführt
  • Es wird eine Sensibilisierungskampagne geben, um Vorurteile und Diskriminierungen abzubauen
  • Selbsthilfestrukturen werden gestärkt
  • Medien werden angehalten, Stereotypen hinsichtlich transsexueller Menschen abzubauen
  • Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz
  • Präventionsprogramme um Mobbing in der Schule und Universitäten zu verhindern
  • Besonderer Schutz von Kindern: Recht auf freie Namenswahl und medizinische Versorgung
  • Schutz von Menschen im Alter
  • Hilfestellungen bei Opfern von häuslicher Gewalt

Betroffenverbände in Andalusien hatten sich engagiert für dieses Gesetz eingesetzt und waren dafür sogar in Hungerstreik getreten. Mittlerweile sehen sie es als fortschrittlichstes Gesetz in Europa. Es sei ein Gesetz, das "von unten" kommt und von transsexuellen Menschen entwickelt wurde und nicht "von oben" von Politikern oder medizinischen Lobbygruppen.

Mar Cambrollé, eine Aktivistin des Vereins ATA Sylvia Rivera, die massgeblich daran beteiligt war, sich für die Rechte von transsexuellen Menschen zu engagieren, äussert sich in Ragap, einem spanischen LSBTTIQ-Magazin, dass es das schwierigste gewesen sei, die Politik dazu zu bekommen, sich mit einer Praxis zu beschäftigen, die sie bisher nie in Frage gestellt hatten: Dass hier eine Gruppe von Menschen von der Medizin vom Rest der Bevölkerung getrennt wurde und hier Menschenrechtsverletzungen begangen wurden, die Ehre, Privatsphäre und das Selbstwertgefühl verletzt haben.

Das beste Mittel um Gleichberechtigung zu erreichen, sei gewesen, "Psychiater, die sich nicht in die Debatte eimischen, ein Staat, der Gleichberechtigung garantiert und eine Gesellschaft, die alle Menschen gleichermassen respektiert", äussert sie in einem anderen Interview für Cafebabel.

In Deutschland sieht es bisher genau gegenteilig aus: Hier meint immer noch die Psychosexologie, das Geschehen bestimmen zu müssen. Sie findet dazu bisher leider wohl immer noch genügend Unterstützer. Insofern wünschen wir uns, dass mehr Gruppen als bisher eine deutliche Abkehr von psychopathologisierenden Lobbygruppen vollziehen und diesen Schritt deutlich formulieren. Wir sind gerne bereit auf gemeinsame Aktionen, um das Ziel der Gleichstellung transsexueller Menschen zu erreichen.


Link zum Gesetz (in Spanisch):

http://www.juntadeandalucia.es/boja/2014/139/1