Aus für Transsexuellen-Zwangsgutachten?

Grüne und SPD signalisieren Entgegenkommen in Berlin

Am Montag, den 15. Dezember hat die Initiative Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. in Berlin der Bundesregierung ihren CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland überreicht. Im Rahmen der Veranstaltung zu dem internationalen Frauenrechtsabkommen CEDAW, welche im Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie stattfand, wurde noch einmal auf die Dringlichkeit  hingewiesen, das Transsexuellengesetz zu überarbeiten. In seiner bisherigen Form verstoße das Gesetz laut Aktion Transsexualität und Menschenrecht gegen das Grundgesetz und Menschenrechtsabkommen. Vertreter anderer Transsexuellenorganisationen wie beispielsweise dem Transgender Netzwerk Berlin unterstrichen die Forderungen nach einer grundgesetz- und menschenrechtskonformen Neuregelung der personenstandrechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen.

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Zu den s.g. Standars Of Care

Falsche "Standards"

Die sogenannten "Standards" of Care regeln den Umgang mit Transsexuellen in diagnostischer und medizinischer Hinsicht - leider. In Ihnen wird immer noch die unwissenschaftliche Annahme vertreten, dass es sich bei Transsexualität um eine psychische Störung handle. Es sprechen mittlerweile viele wissenschaftliche Untersuchungen dafür, dass es sich dagegen um eine körperliche Störung handelt (siehe "Das wichtigste Geschlechtsorgan"), so dass man beim Lesen der SOC tatsächlich sehr vorsichtig vorgehen muss.

Bereits im Einleitungstext wird der erste Fehler gemacht und von "im gewünschten Geschlecht" gesprochen - dies ist eine zynische Ansicht und geht an der Realität vorbei.

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