PACE für Recht auf Vornamens- und Geschlechtseintragsänderung ohne jede Vorbedingungen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) sprach sich am 30. April für ein Diskriminierungsverbot transsexueller Menschen in Europa aus.

PACE wies die Regierungen Europas auf ihre Verpflichtung hin, dass allen Menschen der gleiche menschenrechtliche Schutz gewährt werden müsse und auch transsexuelle Menschen eine Würde hätten, die man nicht verletzen dürfe.

Dies bedeute, dass man alles unternehmen müsse, damit transsexuelle Menschen in der Öffentlichkeit nicht Spott oder verächtlichen Reden ausgesetzt sind und diese Demütigungen, wenn sie geschehen, strafrechtlich verfolgt werden.

Zudem fordert die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) die Mitgliedstaaten dazu auf, transsexuellen Menschen „(16.11) … insbesondere in der Gesetzgebung und in der Praxis (16.11.2) ihr Recht auf Dokumente zu sichern, die die bevorzugte Geschlechtsidentität einer Person widerspiegeln, ohne vorherige Verpflichtung sich sterilisieren zu lassen oder andere medizinische Verfahren vorgenommen zu haben, wie geschlechtsangleichende Maßnahmen oder Hormontherapie.“

Damit hat zum ersten Mal eine politische Institution in Europa offiziell gefordert, transsexuellen Menschen zu ermöglichen, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen, ohne dafür irgendwelche Vorbedingungen erfüllen zu müssen. Zum ersten Mal werden hier transsexuelle Menschen als vollwertige Menschen anerkannt, die selbst in der Lage sind zu sagen, welchem Geschlecht sie angehören.

Zusammen mit der Aufforderung des Ministerkomitees des Europarates, Therapieversuche an transsexuellen Menschen zu unterlassen (siehe ATME-News vom 08.04.2010), ergibt dies die klare Botschaft, die geschlechtliche Identität transsexueller Menschen zu respektieren und sie nicht länger als psychisch gestört zu betrachten. Eine transsexuelle Frau ist eine Frau und ein transsexueller Mann ist ein Mann - und deshalb haben sie auch Anspruch darauf, ohne jede Vorbedingung, die zu ihrem Geschlecht passenden Papiere zu erhalten, ohne sich dafür zuvor einer Therapie oder einer medizinischen Maßnahme unterzogen zu haben.

Natürlich fordert PACE auch, dass alle transsexuellen Menschen den Zugang zu für sie wichtigen medizinischen Leistungen erhalten. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hier in der Vergangenheit schon mehrfach zu Gunsten transsexueller Menschen entschieden. Leider wurden bis heute in Deutschland diese Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes noch nicht umgesetzt so dass es bis heute für transsexuelle Menschen keine Sicherheit gibt, medizinische Leistungen zu erhalten.

Auch spricht sich die deutsche Bundesregierung bis heute gegen eine allgemeine Antidiskriminierungsrichtlinie in Europa aus. Dies zu ändern, auch dazu wurde sie am 30. April nun von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aufgefordert. Wir hoffen Menschenrechte werden wieder ein hohes Gut in Deutschland und unsere Regierung hört auf PACE und das Ministerkomitee des Europarates und liest vielleicht nochmals die Menschenrechtsberichte von ATME.


Dokumente zu diesem Artikel:

1. Resolution von PACE: Discrimination on the basis of sexual orientation and gender identity
    a) in voller Länge   b) gekürzt (auf das unserer Meinung nach Wichtigste)
2. Der Menschenrechtsbericht 2010 von ATME e.V.
3. Erklärung des Ministerkomitees des Europarates vom 31.03.2010