Transsexuellenrechtsreformgesetz – TSRRG vom 7.4.2009

(Stellungnahmen dazu am Ende des Textes)

Es erstaunt uns doch sehr, dass derart plötzlich ein Entwurf für ein neues TSG vorliegt. Es erscheint uns, dass versucht wird, mit aller Gewalt eine Gesetzesänderung noch vor dem Wahlkampf durch zu drücken. dass die Stellungnahmen der verschiedenen Organistaionen in irgend einer Weise berücksichtigt werden - vor allem die unbequemen Stellungnahmen - halten wir für nicht möglich und deshalb wohl auch für nicht beabsichtigt. Da zudem jeder Dialog mit Nichtregierungsorganisationen gemieden wurde, wie vom Teufel das Weihwasser, fragen wir uns, ob die angeforderten Stellungnahmen von Betroffenen wieder einmal nur als Alibi dienen sollen.

Wir lehnen den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts aus menschenrechtlicher Sicht ab. Zusammenfassend sehen wir zwar im aktuellen Entwurf des BMI auch Verbesserungen im Gegensatz zum heutigen "Transsexuellengesetz", dennoch wird unserer Ansicht nach die geschlechtliche Identität und die Würde transsexueller Menschen auch in diesem Gesetzesentwurf nicht respektiert. Der Entwurf achtet weder die Unverletzlichkeit der Würde eines Menschen, noch das Persönlichkeitsrecht transsexueller Menschen. Das Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts verstößt zudem massiv gegen das Recht auf Gesundheit transsexueller Menschen. Damit verstößt der vom BMI vorgelegte Entwurf gegen das Grundgesetz, den Sozialpakt (CESCR), den Zivilpakt (CCPR), das Frauenrechtsabkommen (CEDAW), gegen das Anti-Folterabkommen (CAT) und nicht zuletzt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Bis auf letztere, sind sie alle deutsches Recht - und dass das Innenministerium derart deutsches Recht missachtet, ist sehr erschreckend.

Eine umfassende Gleichstellung von Menschen mit geschlechtlichen Besonderheiten sehen wir erst dann erfüllt, wenn die juristische Geschlechtszugehörigkeit nicht weiter an Bedingungen geknüpft wird und eine Respektierung der selbst bestimmten geschlechtlichen Identität als Teil der Würde und der Persönlichkeit eines Menschen auch in den deutschen Gesetzen und der deutschen Rechtsprechung angekommen ist. Hierzu wäre es notwendig, dass auch die Politiker der Bundesrepublik Deutschland ihre Ablehnung transsexueller Menschen aufgeben, transphobe Einstellungen hinterfragen und mehr die Menschenrechte achten, denn Ideologien.

Eine Miteinbeziehung transsexueller Menschen bei Medienräten und Ethikräten wäre sinnvoll, um auch hier Vorurteile ab zu bauen und Diskriminierungen durch Falschdarstellungen in den Medien entgegen zu wirken. Leider müssen wir feststellen, dass auch Politiker, Richter und Staatsanwälte ihr Wissen über transsexuelle Menschen vor allem aus dem Fernsehen, durch Reportagen bei RTL, erlangen. Wie kann es da zu sinnvollen Entscheidungen über transsexuelle Menschen kommen?

Zudem wäre das Zustandekommen eines echten Dialogs notwendig, wie ihn das Frauenrechtskomitee zu CEDAW forderte: "Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, in einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen und transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen." Nur durch diesen notwendigen Dialog, verbunden mit der Bereitschaft, transsexuelle Menschen wirklich als Menschen kennen zu lernen, ihnen offen, ohne Pathologisierung und Vorurteile, zu begegnen, sehen wir die Möglichkeit, einer echten meschenrechtskonformen Änderung der bestehenden Gesetze und Verordnungen.

 

 

Stellungnahmen zum Entwurf des BMI:

ATME/MUT

TGNB/TRIQ

Arbeitskreis Transsexualität NRW

Michael Grünberger

Sabrina Schwanczar

Main-TS

LSVD

Sabine Augstein (LSVD-Bayern)

Deborah Campbell (Reinert)

Anette Güldenring