Menschenrechtliche Bedenken an Transsexuellengesetz-Entwurf des Innenministeriums

Am 7. April veröffentlichte das Bundesministerium des Innern einen Entwurf für ein "Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts". Nachdem zahlreiche Betroffenenorganisationen ihren Unmut über den Entwurf äußerten, veröffentlichte nun auch ATME e.V. eine deutliche Kritik am Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums und äußerte schwere menschenrechtliche Bedenken. Das "Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts" verstoße massiv gegen das Recht auf Gesundheit transsexueller Menschen. Damit verstoße der vom BMI vorgelegte Entwurf gegen das Grundgesetz, den Sozialpakt (CESCR), den Zivilpakt (CCPR), das Frauenrechtsabkommen (CEDAW), gegen das Anti-Folterabkommen (CAT) und nicht zuletzt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

"Zu solchen Verstößen wäre es nicht gekommen", so Christina Schieferdecker, die 2. Vorsitzende der Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V., "hätte im Vorfeld ein Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen und transsexuellen Menschen stattgefunden, um ein besseres Verständnis für unsere Anliegen zu erlangen, wie es das Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen Anfang Februar in Genf forderte."

Zwar wäre es lobenswert, dass das Bundesministerium des Innern Nichtregierungsorgansationen und Selbsthilfegruppen um ihre Meinung zum Gesetzesentwurf bitte, doch hätte es ein echtes Interesse an einer wirklichen Verbesserung der Situation transsexueller und intersexueller Menschen gegeben, hätte man die Nichtregierungsorganisationen bereits vorab besser eingebunden, so Christina Schieferdecker weiter.

Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht bemängelt vor allem den nach wie vor enthaltenen Kastrationszwang für transsexuelle Menschen, der sie an das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" aus dem Jahre 1933 erinnere. Das Recht auf Gesundheit und Fortpflanzungsfähigkeit, das auch durch internationale Menschenrechtsabkommen geschützt ist, werde hier massiv verletzt. Dem Gesetz, so ATME e.V., fehle jeder Respekt vor der Würde und dem Persönlichkeitsrecht transsexueller Menschen, welche beide durch das Grundgesetz geschützt sind. Von einer "Gleichheit vor dem Gesetz" könne ebenfalls keine Rede sein.

"Der Entwurf des Ministeriums des Innern ist unannehmbar und menschenrechtlich untragbar." So Kim Schicklang, die 1. Vorsitzende des Vereins Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. "Wir werden uns auch weiterhin für menschenrechtlich konforme Regelungen zur Vornamensänderung und Änderung des Geschlechtseintrages einsetzen" Kim Schicklang weiter, "und werden nicht ruhen, bevor diese menschenverachtenden Theorien über Geschlechtsidentitätsstörungen und Geschlechtsumwandlungen endlich aus der Welt geschaffen sind. Auch transsexuelle Menschen sind Menschen und haben Menschenrechte. Diese müssen auch in Deutschland endlich einmal respektierte werden"



Wichtige Downloads zur Presseerklärung:

Die Stellungnahme von ATME e.V. zum unten angegebenen Entwurf des BMI

Der "Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts" des Bundesministeriums des Innern.

Der Menschenrechtsbericht, den ATME e.V. zusammen mit Menschenrecht und Transsexualität in Genf vor dem UN-Komitee zum Frauenrechtsabkommen, vorgestllt hat.