Zwei Schriftstücke: Orsons und das TSG

Wir haben zwei Schriftstücke erhalten, die wir hier kurz vorstellen möchten. Das erste betrifft den Spottsong "Horst und Monika" der Band "Die Orsons", das zweite eine 7 Jahre alte Petition an den Bundestag, das TSG zu ändern. Beide Schriftstücke erhalten Ausschnitte, die wir besonders hervorheben wollen. Die kompletten Dokumente finden sich dann unten am Artikel angefügt als pdf-Datei zum Download.

1. Staatsanwaltschaft Stuttgart zu den Orsons:

"Ein Vergehen der Beleidigung liegt nicht vor. Eine beleidigende Äußerung setzt einen rechtswidrigen Angrifft auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung voraus (Fischer, StGB, 60. Aufl. 2013, § 185, Rn. 4 m. w N.). Der Liedtext ist zwar teilweise ehrverletzend. Allerdings handelt es sich hierbei um Werturteile, da die Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt ist. Während unwahre Tatsachenbehauptungen keinen Schutz aus Art. 5 GG genießen, fallen Werturteile grundsätzlich unter die nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsfreiheit, für die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens prägend sind (BVerfG, NJW 83, 1415).

Während unwahre Tatsachenbehauptungen keinen Schutz aus Art. 5 GG genießen, fallen Werturteile grundsätzlich unter die nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsfreiheit, für die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens prägend sind (BVerfG NJW 83, 1415). Aus der Überzeugung heraus, dass die Meinungsfreiheit „konstitutiv für die freiheitliche und demokratische Staatsform" ist, hat das Bundesverfassungsgericht in gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 76, 1680; BVerfG NJW 84, 1741; BVerfG NJW 85, 787; BVerfG NJW 91, 95 und NJW 92, 1439) den Satz aufgestellt, dass im „geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage" die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede spricht und dass im Interesse des offenen und ungestörten Meinungsbildungsprozesses auch verletzende Polemik hingenommen werden muss."

Die Strafanzeige wurde zwar eingestellt, aber wir halten nun fest: Verletzende Polemiken müssen hingenommen werden, da es sich um eine Meinung handelt. Da sich das ja aber auf die "Orsons" bezieht, wurde "Horst und Monika" zumindest als verletzende Polemik erkannt. Na, immerhin.

2. Petitionsausschuss zur Reform des TSG:

Auch das Petitionsverfahren wurde beendet. Grund ist die Überweisung des Materials an vier(!) Ministerien: Dem Bundesministerium des Innern. dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Gesundheit. Gleichzeitig wird der Inhalt der Petition dem Bundestag zur Kenntnis übergeben.

"Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das inzwischen fast 30 Jahre alte TSG nicht mehr in jeder Hinsicht medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht und daher unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG auf eine neue zeitgemäße Grundlage gestellt werden soll, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. [...] Die in den Petitionen aufgeworfene Frage, inwieweit die selbst erfahrene oder im Laufe des Lebens gewonnene geschlechtliche Identität eines Menschen durch ein staatliches Verfahren überprüft und bestätigt werden kann, wird bei der Reform des TSG geprüft. [...]

Aufgrund der dringenden Regelungsbedürftigkeit dieser Materie besteht nach Ansicht des Petitionsausschusses gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Das TSG entspricht nicht mehr aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und neueren gesellschaftlichen Entwicklungen. Die Rechte von Transsexuellen müssen nach Auffassung des Ausschusses weiter gestärkt und vorangetrieben werden.

Ferner merkt der Ausschuss in diesem Kontext an, dass die gesellschaftliche wie rechtliche Situation transsexueller Menschen auch auf europäischer Ebene kritisch betrachtet wird. [...] Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, damit sie in die Überlegungen zur Reform des TSG einfließen kann. Zugleich empfiehlt er, die Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, weil sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint."

Downloads:
Staatsanwalt Stuttgart zu den Orsons
Petitionsausschuss zum TSG