Nur Du hast das Recht zu sein, wer Du bist

Ein Kommentar von Kim Schicklang:

"Seit heute kann das Urteil im Fall des transsexuellen Mädchens aus Berlin, welches seiner Mutter entrissen werden soll, (ein Mädchen, das ich nicht Alex nennen will, da es nicht Alex heisst) heruntergeladen werden. Die Kernbotschaften des Urteils: 1. Ein transsexuelles Mädchen sei "als Junge geboren" 2. Man könne Transsexualit "induzieren" 3. Es sei völlig legitim, einem transsexuellen Mädchen Angebote zu machen doch als Junge zu leben. Schliesslich sei ein transsexuelles Mädchen ja als Junge geboren. Und: Man müsse einer Mutter die ihrer Tocher hilft, das Kind wegnehmen. Und das Mädchen? Es muss Schluss sein mit Pseudo-Biologismen, in denen transsexuelle Kinder immer noch als nicht-existent angesehen werden!

Seit mehreren Jahren setzt sich die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. dafür ein, endlich anzuerkennen, dass transsexuelle Menschen existieren und sich ihre Geschlechtszugehörigkeit nicht einbilden. Nach wie ist eine transsexuellenfeindliche Sexologie der Ansicht, dass transsexuelle Menschen widernatürlich sind. Geschlechtliche Normabweichungen als psychische Störung, Einbildung und Produkt falscher Erziehung darzustellen - ja, damit kennt sich die Sexologie ja Bestens aus, waren Mediziner ja immer mitbeteiligt an der Legitimation von Menschenrechtsverbrechen an Menschen, die aus der geschlechtlichen Norm fallen. Und auch heute noch gilt: Wer sagt "ich bin ein Mädchen", darf sich anhören, als Junge geboren zu sein und hat, so meint die Sexologie noch heute, von daher nicht das Recht wie eines behandelt zu werden - sondern bestenfalls als jemand, der "als Mädchen lebt", ein Halbsatz, der die andere Hälfte, nämlich das "aber Du bist ja eigentlich keines" immer mitschwingen lässt.

"Ich bin ein Mädchen" - "Biologisch bist Du ein Junge". Der Streit zwischen jemandem, der seine Geschlechtszugehörigkeit kennt und dem Allwissenden Experten beginnt nun. In Deutschland ist klar geregelt: Nicht ein Mensch selbst hat das Recht über sein eigenes Wissen, sondern ein Aussenstehender. Dieser Aussenstehende wird dann einem Mädchen, das er für einen "geborenen Jungen" hält, erst dann den Willen lassen, als "Mädchen zu leben", wenn dieser "biologische Junge" wirklich, aber auch gar wirklich, nicht davon ablässt, dass er ein Mädchen ist. Denn dann ist er ein Junge mit Geschlechtsidentitätsstörung, sagt die psychoanalytische Sexologie nun zu diesem Mädchen. Ein Kind mit "Gender Dysphorie".

Das sehen sie in Berlin so, in Hamburg, in Frankfurt, etc. Und weil diese Transsexuellenfeindlichkeit common sense bei Sexologen ist, die transsexuelle Mädchen für geborene/biologische Jungs halten, kann ein Gericht in Berlin auch solche Urteile fällen. Denn solange in sexologischen Büchern steht, dass man "transsexuell werden" kann, und die Sexualwissenschaften der Ansicht sind, dass dieses "werden" bedeutet, dass ein transsexuelles Mädchen, welches die Sexologie als "biologischer Junge" bezeichnet, "als Mädchen leben" muss und hier erst dann als Mädchen bezeichnet wird, wenn das als "geborener Junge" bezeichnete Mädchen, seine Mädchenprüfung, die dann durch die Diagnose "Gender Identity Disorder" bzw. "Gender Dysphorie" bestätigt wird, bestanden hat. Aber nur, wenn dieses Mädchen artig ist und ein lieber Onkel Doktor, dann zu diesem Ergebnis kommt. Wenn Du aber nicht artig genug bist, und glaubst, selbst äussern zu dürfen, dass Du ein Mädchen bist, ohne dass ein Experte dich geschlechtlich fremdbestimmt hat, und wenn dir dann deine Mutter hilft dabei, Du selbst zu sein - dann wird die Sexologie böse. Denn was ein richtig deutscher Sexologe ist, der lässt sich seine Macht, die er ausüben kann, über Menschen, die er mal so richtig fremdbestimmen kann, nicht nehmen. Nicht in Berlin, nicht in Frankfurt, nicht in Hamburg.

Soll das so weiter gehen? Nein. Das Gericht in Berlin konnte nur so ein menschenverachtendes Urteil sprechen, da das Kind nicht zu Wort gekommen ist. Folgt man den ewigen Wiederholungen und den aufgeplusterten Ausführungen der Richter, dann wird schnell klar, dass man aus diesem transsexuellenfeindlichen Luftballon ganz schnell die Luft herauslassen kann: Indem das Mädchen selbst zu Wort kommt. Denn dieses könnte ganz schnell klar machen, was sie will und wer sie ist. Genau hier ist die kritische Öffentlichkeit gefragt. Hier braucht es Menschen, die dem Mädchen die Chance geben, sich selbst zu äussern. Auch wenn das Gericht hier indirekt im Nicht-Ganz-So-Kleingedruckten gedroht hat, dass die Leute, die transsexuellen Menschen helfen, doch lieber damit aufhören sollen (transsexuelle Menschen sind es gewohnt, dass man sie bedroht und ihnen den Mund verbieten will), ist genau diese Äusserung des Berliner Gerichtes der eigentliche Hinweis auf die Achillesverse eines psychoanalytisch-sexologisch geprägten und transsexuellenfeindlich eingestellten Machtapparates. Man muss nur genau hinschauen, dann weiss man, was zu tun ist: Transsexuelle Menschen müssen sich selber äussern.

Liebe Du, die wir nicht Alex nennen wollen, weil wir wissen, dass Du so nicht heisst: In der UN-Kinderrechtskonvention ist verankert, dass Du das Recht hast dich zu informieren, dich mitzuteilen und gehört zu werden. Du bist es, der das Recht hat zu sagen, wer Du bist. Kein Berliner Gericht, kein Sexologe, kein Verein, keine Initiative und keine andere Person ausser Du hat das Recht dazu. Wenn Du sagst, wer Du bist, dann hat kein Mensch der Welt das Recht dazu, deine Selbstaussage über dein Geschlecht anzuzweifeln. Wer es tut, ist ein Menschenrechtsverbrecher."

Das "Urteil" gibt es hier zum Download:
Beschluss vom 15. März 2012