Anti-Folter-Abkommen 2011

Ende September 2011 veröffentlichte ATME einen Alternativbericht zum sogenannten Anti-Folterabkommen. Die eigentliche Bezeichnung des Abkommen ist "Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment". In Artikel 16 (1) des Abkommen heisst es:

Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, in jedem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet andere Handlungen zu verhindern, die eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellen, ohne der Folter im Sinne des Artikels 1 gleichzukommen, wenn diese Handlungen von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis begangen werden. Die in den Artikeln 10, 11, 12 und 13 aufgeführten Verpflichtungen bezüglich der Folter gelten auch entsprechend für andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

Deutschland hat dieses Abkommen ab 13. Oktober 1986 unterzeichnet, und es ist am 31. Oktober 1990 in Kraft getreten. Am 26. August 2008 wurde letztendlich im Bundesgesetzblatt das "Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" veröffentlicht.

In dem Alternativbericht der Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. wird aufgeführt, warum Deutschland mit dem Transsexuellengesetz gegen Artikl 16 des Abkommens verstösst, zu dessen Einhaltung der deutsche Staat bereits seit 1990 verpflichtet wäre. Mehrere Fallbeispiele gutachterlicher Willkür und der Missbrauch durch die Polizei werden aufgeführt (die Namen der Betroffenen wurden anonymisiert).

Downloads:

CAT-Bericht deutsch

CAT-Bericht englisch