Demütigungen und Erniedrigungen

Wenn ihr von einem Gutachter, einem Polizisten, Richter oder ähnlichen im amtlichen Auftrag arbeitenden Personen gedemütigt oder erniedrigt werdet, so ist dies eine Menschenrechtsverletzung.

Bitte schildert uns eure erlebten Demütigungen (anonym ist ok), damit wir sie bei den Vereinten Nationen anführen können.

Nicht nur im Grundgesetz steht „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es, dass „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.“

Einem Menschen seine Würde zu nehmen, ihn zu demütigen oder zu erniedrigen, ist verboten. Es verstößt gegen alle Menschenrechtserklärungen und internationale Übereinkommen, an welche sich Deutschland halten muss. Ganz besonders verstößt es, auch wenn das Wort „Folter“ sehr extrem klingt, gegen das Übereinkommen gegen Folter. In ihm wird nicht nur Folter verboten (Artikel 1), sondern jede „ erniedrigende Behandlung“ durch Staatsbedienstete, oder menschen, die in deren Auftrag handeln, wie z.B. durch Gerichtsgutachter, Polizisten, Richter, etc.

So heißt es in Artikel 16:

"(1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, [...] Handlungen zu verhindern, die eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung [...] darstellen, [...] wenn diese Handlungen von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis begangen werden." 

 

Und in Artikel 1 lesen wir, was uns in erschreckender Weise an das Gutachterverfahren erinnert:

"(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich [...] seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr [...] eine Aussage [...] zu erlangen, um sie [...] einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese [...] Leiden von [...] einer [...] in amtlicher Eigenschaft handelnden Person [oder] auf deren Veranlassung [...] verursacht werden." 

 

Das Übereinkommen gegen Folter trat am 26. Juni 1987 nach der Ratifizierung durch 20 Mitgliedsstaaten in Kraft. Deutschland konnte sich erst 1990 zu einer Ratifizierung durchringen. Zurzeit haben 146 Staaten die Abkommen ratifiziert. Die Einhaltung des Übereinkommens gegen Folter wird vom UN-Ausschuss "Committee against Torture" überwacht. Hierzu muss jedes Land alle vier Jahre einen Rechenschaftsbericht ablegen. Nichtregierungsorganisationen, wie ATME, haben die Möglichkeit hierzu ihre Sicht der Einhaltung des Abkommens gegen Folter darzustellen. Dazu erstellen sie sogenannte Alternativberichte, auch Schattenberichte genannt.

Doch dazu müssen Wir, ATME, auch belegen, was wir wissen. Wir alle wissen, dass es tägliche Demütigungen von transsexuellen Menschen bei Behörden, Polizei, Gutachtern, Gerichten, etc. gibt (sonst würde es ATME nicht geben), nur leider trauen sich zu wenige Menschen, diese zu schildern. Aber gerade die offene Schilderung ist wichtig, um auf diese Missstände hinzuweisen und um sie zu beenden.

Nichts ist peinlicher für ein Land, als das Übereinkommen gegen Folter zu verletzen. Helft uns, Deutschland offen der Verletzung des Anti-Folter-Abkommens bei den Vereinten Nationen anzuklagen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, endlich einmal Aufmerksamkeit auf unsere Lage zu lenken und echte Verbesserungen zu erreichen.

Schreibt uns, was ihr mit Polizei, Ämtern, Gutachtern, etc. erlebt habt an unsere Emailadresse:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wichtig wäre lediglich, eine korrekte Emailadresse als Absender anzugeben, damit wir evtl. Rückfragen stellen können, einen Namen benötigen wir nicht.

Danke, für eure Mitarbeit