ATME reicht UPR ein

ATME hat Schattenbericht zur Universal Periodic Review (UPR) eingereicht

ATME wird zu jedem Menschenrechtsbericht, den die Bundesrepublik bei den Vereinten Nationen einreichen muss, einen eigenen Schattenbericht schreiben. Unser Schattenbericht zum UPR ist bei den Vereinten Nationen in Genf eingegangen

Was ist der UPR? Hierzu ein Text von Humanrights.ch:

Wie funktioniert der Kontrollmechanismus UPR des UNO-Menschenrechtsrates?

«Universal Periodic Review» oder UPR - so heisst der neue Kontrollmechanismus des UNO-Menschenrechtsrates, der im April 2008 erstmals durchgeführt wurde. Wie die Kontrolle funktioniert, was deren Ziele sind und weitere wichtige Hintergrundinformationen dazu, erfahren Sie hier.
Die Glaubwürdigkeit des Gremiums erhöhen.

Der UPR ist eine der wichtigsten Errungenschaften des neuen UNO-Menschenrechtsrats und entstand in Reaktion auf die Kritik an der ehemaligen Menschenrechtskommission, die sich einzig mit der Menschenrechtssituation in ausgewählten Ländern befasst hat. Durch die Einsetzung des UPR mittels seiner Resolution 60/251 vom 18. Juni 2007 anerkannte die UNO-Generalversammlung, dass alle Staaten Menschenrechtsprobleme und damit Verbesserungspotential haben. Der UPR ist das erste universelle Kontrollsystem des Menschenrechtsrates, mit dessen Hilfe er jeden einzelnen der 192 Mitgliedsstaaten der UNO hinsichtlich der Umsetzung seiner Menschenrechtsverpflichtungen periodisch überprüfen kann. Grundlage für die Überprüfung bilden die UNO-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, sowie alle internationalen Menschenrechtsverträge, die ein Staat ratifiziert hat.

 

Zivilgesellschaft wird aktiv in das Kontrollsystem einbezogen

Wird ein Staat überprüft, werden verschiedene Akteure berücksichtigt. Zum einen verfasst das Land, welches auf dem Prüfstand steht, selber einen Bericht von zwanzig Seiten. Darin gibt es den Stand der Umsetzungen der verschiedenen Menschenrechtsverträge aus seiner Perspektive wieder. Zwei weitere Berichte über den Prüfling verfasst das Büro des UNO-Hochkomissariat für Menschenrechte (OHCHR). Zum einen fasst es auf zehn Seiten alle Empfehlungen und Informationen zusammen, die von den Kontrollorganen (z.B. das Menschenrechts-Komitee) oder von den Sonderberichterstattern (z.B. zu Folter, Verschwindenlassen, Rassismus etc.) der UNO abgegeben wurden. Zum andern erstellt es ein Dokument, welches die Stellungnahmen von weiteren Interessensvertretern zusammenführt. Für diesen Bericht können auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) schriftliche Beiträge an das Hochkomissariat richten.

 

Was geschieht während der UPR-Session?

Das eigentliche Länderexamen findet anlässlich spezieller UPR-Sessionen statt. Pro Jahr finden drei solcher Sessionen statt. Sie dauern zwei Wochen und pro zu überprüfenden Staat ist eine Sitzung von drei Stunden vorgesehen.

Durchgeführt wird das Examen nicht im Plenum, sondern im Rahmen einer Arbeitsgruppe, in die jeder Mitgliedsstaat des Menschenrechtsrates eine Delegation abberuft. NGOs können dem Examen beiwohnen, aber nicht das Wort ergreifen. Vorbereitet und geleitet wird das Länderexamen durch eine Dreierdelegation (eine so genannte «Troika») bestehend aus drei ausgelosten Mitgliedstaaten.

Die Session der Arbeitsgruppe hat zwei Phasen. In einer ersten Phase haben die Verantwortlichen des zu überprüfenden Staates das Wort: Sie präsentieren den Staatenbericht und gehen auf Fragen und Themen ein, welche die Mitglieder des Menschenrechtsrates einige Tage vor dem Examen abgegeben haben. In der zweiten Phase kommt es dann zu einem interaktiven Dialog zwischen dem zu überprüfenden Staat und andern Staaten.

Nach dem Examen erstellt die Troika einen Bericht, welcher den Inhalt des Prozederes, die Folgerungen und Empfehlungen von den Mitgliedsstaaten sowie ein freiwilliges Bekenntnis des überprüften Staates wiedergibt. Der Bericht soll auch darüber Aufschluss geben, welche Empfehlungen ein Staat akzeptiert und welche er zurückgewiesen hat. Dieser Bericht wiederum muss zum einen durch die Arbeitsgruppe, zum andern durch das Plenum verabschiedet werden. Während der Verabschiedung des Berichts in der Arbeitsgruppe steht dem überprüften Staat nochmals eine halbe Stunde Zeit zur Verfügung, seine Haltung darzulegen. Nach Behandlung des Berichts können die Staaten noch während zwei Wochen Änderungsvorschläge anbringen.

Definitiv verabschiedet wird der Bericht über eine Länderüberprüfung schliesslich anlässlich einer regulären Session des Menschenrechtsrates und zwar mittels einer Resolution oder einem Entschluss. Im Plenum steht dem überprüften Staat nochmals eine Stunde zu, um auf Fragen und Themen einzugehen. Bei dieser Gelegenheit können Mitgliedsstaaten, bzw. Staaten mit Beobachterstatus im Menschenrechtsrat sich zum Ergebnis der Überprüfung äussern. Auch andere relevante Interessensvertreter (z.B. NGOs) können hier generelle Bemerkungen machen.

Nach erfolgter Überprüfung durch den Menschenrechtsrat muss der betreffende Staat die Empfehlungen im Schlussbericht umsetzen. Nach vier Jahren erfolgt ein weiteres Länderexamen, wo geprüft wird, ob der Staat dies getan hat. Fälle von beharrlicher Nicht-Kooperation mit dem UPR wird der Rat benennen.

 

Informationsquellen zu allen Länderverfahren

Auf der Website des OHCHR können von den Ländern, deren Überprüfung anstehen, alle Berichte heruntergeladen werden. Dies gilt für die offiziellen Staatenberichte und für die Berichte, welche durch das OHCHR verfasst wurden ebenso wie für alle Berichte, welche seitens von Nichtregierungsorganisationen beim UNHCHR eingereicht wurden.

Noch besser ist die länderspezifische Übersicht auf der zivilgesellschaftlichen Informationsplattform upr-info.org. Hier sind unter anderem auch die von der Arbeitsgruppe verabschiedeten Berichte verfügbar. Diese UPR-spezifische Plattform bietet auch weitere Informationsangebote über die Länderexamen sowie die Live-Übertragung der Sessionen der Arbeitsgruppen.


Schwierige Momente in der ersten UPR-Session

Vor Beginn der 1. UPR-Session zeigte sich, dass die abschliessenden Modalitäten für die Durchführung der Sessionen, welche der Ratspräsident Doru Romulus Costea erlassen hatte, nicht unumstritten sind. Ägypten (namens der Afrikanischen Gruppe), Palästina (namens der Arabischen Gruppe) und Pakistan (namens der Organisation der islamischen Konferenz) reichten vier Tage vor Beginn des ersten Länderexamens ein Papier ein, in welchem die Staaten wesentliche Modalitätsdefinitionen im Zusammenhang mit dem Länderexamen forderten. Die Staaten wollten unter anderem nicht akzeptieren, dass die Arbeitsgruppen-Sessionen im Internet live übertragen werden. Diese Dienstleistung der UNO erleichtert insbesondere NGOs und kleineren Staaten die Arbeit und trägt wesentlich zur Transparenz des UPR bei. Trotz dem Widerstand wurden die ersten zwei UPR-Sessionen übertragen. Im Papier, das Ägypten, Palästina und Pakistan eingereicht hatten, stellten diese Staaten unter anderem auch bereits in der Resolution 5/1 festgehaltene Modalitätsvereinbarungen in Frage. Für eine Diskussion des Papiers fehlte dem Rat vor Beginn der ersten UPR-Session schliesslich die Zeit. Deshalb traten im Verlaufe der ersten Woche der 1. UPR-Session immer wieder Fragen im Zusammenhang mit den Modalitäten auf, was dem UPR-Verfahren einen nicht einfachen Start bescherte. Die Hintergründe zu diesen Vorgängen beleuchtet im übrigen ein Bericht des International Service for Human Rights (ISHR) vom 21. Mai 2008.

Der Bericht des ISHR zeigt darüber hinaus, welche Schwächen und Stärken des Überprüfungsverfahrens UPR sich im Verlaufe der ersten Session herauskristallisierten. Einen positiven Punkt sieht der ISHR darin, dass die Staaten für einmal einzeln antreten müssen und das häufig kritisierte Blockdenken im Rat weniger zur Geltung komme. Die Staaten müssten vor dem Rat zu Fragen Stellung beziehen, die ihnen sonst kaum gestellt würden. Als kritisch bezeichnet ISHR aber, dass auch im UPR-Verfahren dieses Blockdenken zu Problemen führte; insbesondere wenn ein Staat der das Länderexamen absolviert im Interaktiven Dialog von anderen, ihm freundlich gesinnten Staaten vorwiegend mit Lob überhäuft, statt mit kritischen Fragen konfrontiert wurde. Dies war insbesondere bei Staaten wie Tunesien und Bahrain sehr störend, wo die Rednerliste stark von freundlich gesinnten Staaten etwa aus anderen islamischen Staaten dominiert wurde.

Auch die französisch- bzw. englischsprachige «Tribune des droits humains» zeigte in Artikeln kritische Punkte des UPR-Verfahrens auf. Am 7. April 2008 berichtete die Webzeitschrift etwa, über Probleme im Zusammenhang mit der Zulassung von NGOs. Demnach hatte ein NGO aus Bahrain versucht, die Troika, welche für die Überprüfung von Bahrain zuständig war, zu treffen. Das Treffen fand nicht statt, weil die Regeln des OHCHR vorsehen, dass NGOs nur teilnehmen können, wenn diese über eine durch die staatlichen Behörden abgegebene Zulassung verfügen. Anstelle des NGOs, welches unter dem Schutz der Fédération Internationale des droits de l'homme steht, seien nun den Verantwortlichen in Bahrain genehme, «falsche NGOs» mit der Troika zusammen getroffen.