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Umpolung von LGBT verboten, bei Inter- und Transsexualität nicht

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, dass die Umpolung von Homosexualität verbietet. Was in diesem Gesetz nicht verboten worden ist: Menschen einzureden sie seien biologisch Geschlecht A, identifizierten sich aber als B. Damit wurde Transsexualität - wieder einmal - ausgeklammert und der Psychosexologie weiterhin die Macht der Deutungshoheit über unser Geschlecht übertragen.

Die Umpolung transsexueller und intersexueller Menschen geht also weiter.