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Stellungnahme zum Konversionstherapie-Gesetzesentwurf

Am 6. November 2019 haben wir folgende Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium geschickt. Diese Stellungnahme bezieht sich auf den Gesetzesentwurf zum Verbot von Umpolungstherapien. Das Ministerium hatte Verbände gebeten, Stellungnahmen zu verfassen. Uns erst nicht. Dies geschah erst auf Nachfrage. Wir haben dann aber eine e-Mail-Adresse erhalten, zu der wir dann folgenden Text gesendet haben:

Sehr geehrte Menschen,

herzlichen Dank für die Möglichkeit den Gesetzesentwurf (Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz–SO-GISchutzG) zum Verbot von Konversionstherapien kommentieren zu können, um etwäige Nachbesserungen zu erreichen.

Wir möchten grundsätzlich auf folgendes hinweisen:

Eine Konversion oder Umpolung bedeutet, dass ein Mensch, der ein gesundes Wissen über sich selbst hat, mit einer Weltanschauung konfrontiert wird, in der dieses Wissen als widernatürlich - also als abweichend zur Biologie - betrachtet wird. Wer umpolen will, greift dabei auf Biologismen zurück.

Von "Biologismen" kann dann gesprochen werden, wenn Biologie lediglich angeführt oder behauptet wird, das mit Biologismen geschmückte und untermauerte Argument aber nicht auf biologischen Tatsachen beruht. Die Behauptung Homosexualität komme in der Natur nicht vor ist beispielweise ein Biologismus. Es ist auch ein Biologismus zu behaupten alle Menschen seien heterosexuell geboren und würden später durch Erziehung oder fehlerhafte Identifikationsprozesse in der Kindheit "homosexuell werden".

Mit Umpolung soll erreicht werden, dass das Wissen, welches ein Menschen über sich selbst hat, als abweichend gegenüber der Natur oder der Biologie eingeordnet wird.

Bei Transsexualität handelt es sich folgerichtig dann um Umpolung, wenn Menschen, die ein Wissen über ihr Geschlecht haben, mit Biologismen konfrontiert werden, die das Ziel haben, dieses Wissen nicht - oder nicht vollständig - anerkennen zu müssen. So wird gerne in der Vulgärpsychologie behauptet, die Aussage eines transsexuellen Menschen über sein Geschlecht sei eine "Abweichung der Geschlechtsidentität" von einem "biologischen Geschlecht". Das Wissen über den vom eigenen Geschlecht abweichenden - also transsexuellen - Körper wird in einem Umpolungsversuch nicht anerkannt, sondern daraus dann eine Abweichung der Psyche von einem "biologischen Geschlecht" gemacht.

Diese Biologismen werden in Deutschland von Lobbygruppen vertreten, die Transsexualität nicht anerkennen können/wollen.

Wir möchten daher anregen, folgenden Text für ein Gesetz zum Verbot der Umpolung transsexueller Menschen zu verwenden:

"Es wird verboten, zu behaupten, transsexuelle Menschen seien 'biologisch' ein Geschlecht, während sie selbst wissen, sie sind ein anderes. Menschen mit Transsexualität auf Grund der Genitalien oder anderer Körperzustände ein 'biologisches Geschlecht' zuzuweisen, das gegen die Aussage von transsexuellen Menschen gerichtet ist, ist ein Straftatbestand."

Ausgehend davon, dass der oben dargestellte Umpolungs-Biologismus im Fall von Transsexualität ein zentrales Element geschlechtlicher Fremdbestimmung darstellt, muss ein Gesetz, das Umpolung von Transsexualität verhindern will, den eben angeführten Text - so oder ähnlich formuliert - enthalten.

Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüssen,

Kim Schicklang

Unsere Stellungnahme: Da.
Sammlung von Biologismen: Hier.
Weitere Stellungnahmen: Hier.