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Das Bundesgesundheitsministerium will Biologismen gesetzlich festschreiben und der BVT* freut sich.

Es gibt aktuell einen Entwurf des Ministeriums von Jens Spahn, Konversionstherapien für homosexuelle Menschen verbieten zu wollen. So weit so gut. Nun wird aber auch in dem Gesetzesvorhaben "Geschlechtsidentität" erwähnt und diese als Abweichung zum "Biologischen Geschlecht" formuliert. Der BVT* freut sich über den Entwurf, die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. ist nicht einbezogen oder angeschrieben worden.

Der BVT* schreibt:

"Wenn das Gesetz so kommt, dann wäre das ein enormer Schritt zum Schutz von jungen und jugendlichen LSBTIQ."
(Facebook, 5. November 2019)

Während der BVT* ganz im Sinne der Psychiaterlobby Freude verbreitet und den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums als positiven Schritt verkündet, sehen wir vor allem eines sehr skeptisch: Die mögliche Verengung medizinischer Hilfe auf ein psychiatrisches Gatekeeping-System, das an sich selbst bereits Umpolung darstellt, da beispielsweise Mädchen vermutlich nur dann medizinische Hilfe erhalten sollen, wenn sie dem Tenor der Gender-Identitäts-Lobby folgen und bereit sind, sich zu biologischen Jungs erklären zu lassen.

Dazu ein Blick auf die Biologismen des Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, die das Geschlecht als Vorhandensein von bestimmten Körpermerkmalen definieren:

"Demgegenüber kennzeichnet die selbstempfundene geschlechtliche Identität, welche Geschlechtszugehörigkeit das Individuum unabhängig von dem angeborenen biologischen Geschlecht für sich selbst empfindet. [...] Um von der zugewiesenen geschlechtlichen Identität, wie das Bundesverfassungsgericht es ausdrückt, im Sinne von angeborener biologischer Identität besser unterscheiden zu können, wird die empfundene geschlechtliche Identität, die unabhängig von den Geschlechtsmerkmalen sein kann, im Entwurf als selbstempfundene geschlechtliche Identität bezeichnet. [...]"

Ein Verbot der Annäherung einer "Geschlechtlichen Identität" zum biologischen Geschlecht klingt netter als es ist. Aber: Damit verunmöglicht, anzuerkennen, dass transsexuelle Menschen sich fühlen wie ihr biologisches Geschlecht (das "biologische Geschlecht" ist - wenn überhaupt über ein biologisches Geschlecht gesprochen werden muss - das Geschlecht zu dem sich transsexuelle Menschen mit ihrem Coming Out bekennen):

"Anders verhält es sich bei Konversionsversuchen, die gerade darauf gerichtet sind, eine Person dazu zu bringen, ihre selbstempfundene geschlechtliche Identität aufzugeben oder dem angeborenen biologischen Geschlecht anzunähern oder ihr gleich zu machen."

Diese Stelle verweist auf die psychosexologische medizinische Klammer und die Verengung auf psychiatrische "Gender-Identitäts"-Diagnostik als Ausnahme:

"Die Behandlung von medizinisch anerkannten Störungen der Sexualpräferenz sowie die Behandlung von Störungen der Geschlechtsidentität werden von dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich ausgenommen. [...] Der Entwurf stellt dabei die Straflosigkeit der Behandlung von medizinisch anerkannten Störungen der Geschlechtsidentität und der Sexualpräferenz nicht infrage. [...] Die Behandlung von medizinisch anerkannten Störungen der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität (in der ICD-10 F64 als 'Störungen der Geschlechtsidentität' erfasst), ist dabei schon tatbestandlich nicht erfasst. Denn sie ist nicht auf eine Veränderung oder Unterdrückung der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität, sondern gerade auf deren selbstbestimmte Verwirklichung gerichtet, indem das angeborene biologische Geschlecht der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität angeglichen wird."

Diesem geschlechterdeutenden Gesetzesvorhaben können wir so nicht zustimmen. Wer eine "Geschlechtsidentität" einerseits aussführt und diese in Abgrenzung zu einem "biologischen Geschlecht" definiert, der will die Definitionshoheit über so etwas wie ein "biologisches Geschlecht" in einem Gesetz verankern. Dieses "biologische Geschlecht" soll im Sinne des Textes des Spahn-Ministeriums dann an der Deutung von Körperzuständen festgemacht werden. Zwar soll es noch möglich sein, Varianten der Geschlechtsidentität ("Gender Inkongruenz", "Gender Dysphorie") medizinisch zu behandeln, aber zugleich würde dann psycho-sexologische Umpolung gesetzlich gestärkt. Wer mit einem transsexuellen Coming Out weiss, dass dieses nicht meint, sich anders als ein "biologisches Geschlecht" zu empfinden, sondern - im Gegenteil - gesunde Anteile der eigenen Geschlechtlichkeit anzuerkennen und zu akzeptieren bedeutet, der wird es in Zukunft noch schwerer haben sich dieses Wissen einzugestehen. Er wird zumindest noch mehr Gesetze und auch medizinische Diagnosen haben, gegen die er sich emanzipieren muss.

Zur Erinnerung: Wir hatten uns gegründet um das zu beenden und dahin zu kommen, dass Menschen in ihrem Geschlecht anerkannt werden und sich nicht anhören müssen, das was sie hätten, sei eine vom "biologischen Geschlecht" abweichende Geschlechtsidentität! Wir wollen freie Arztwahl und ein Ende des psychiatrischen Gatekeeping-Systems!

Frage: Will das auch der BVT*? Wir gehen nicht davon aus. Möglich, dass der Gesetzentwurf ein Schutz für LSBTIQ-ohne-zweites-T darstellt. Aber wer weiss, dass das T in LSBTIQ "Trans*", also das mit der abweichenden "Geschlechtsidentität" meint, muss sich Fragen ob damit nicht etwa der Schutz VOR Transsexualität gemeint ist.

Link zum Text aus dem Ministerium:

http://atme-ev.de/texte/Gesundheitsministerium2019_Konversionstherapieverbot.pdf

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Hier mal ein Verbesserungsvorschlag:


"Es wird verboten, zu behaupten, transsexuelle Menschen seien 'biologisch' ein Geschlecht, während sie selbst wissen, sie sind ein anderes. Menschen mit Transsexualität auf Grund der Genitalien oder anderer Körperzustände ein 'biologisches Geschlecht' zuzuweisen, das gegen die Aussage von transsexuellen Menschen gerichtet ist, ist ein Straftatbestand."