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Menschenverachtung 2.0

Tri, tra, trullala, der Entwurf des neuen TSG ist da. Darin heisst es u.a.

"Für die Änderung des Geschlechtseintrags bei Transgeschlechtlichkeit ist neben dem dauerhaften und ernsthaften Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen als dem eingetragenen Geschlecht oder keinem Geschlecht eine qualifizierte Beratung erforderlich. Diese Beratung, über die eine begründete Bescheinigung zu erteilen ist, ersetzt die derzeit erforderlichen zwei Gutachten. Damit die beratende Person die gleiche Qualifikation wie die derzeit zu bestellenden Gutachter nach dem TSG hat, sieht §2 Absatz 2 des Entwurfs eines Geschlechtsidentitätsberatungsgesetzes (GIBG-E) entsprechende Qualifikationsanforderungen vor. "

Dies bedeutet eine Verschärfung zu dem, was wir heute haben. Und die Umpolung ist dann in einem Geschlechtsidentitätsberatungsgesetzes gesetzlich verankert.

Juhu.

Transgeschlechtlichkeits-Ideolog*innen und Gender-Identitäre, wir bedanken uns bei Euch NICHT. Im Gegenteil.

Es ist zwar nicht nett, aber angebracht: Fickt Euch!

Unser Brief an das Ministerium

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir lehnen den Gesetzesentwurf ab. Weder sind Menschen mit Transsexualität "transgeschlechtlich", noch handelt es sich um eine Frage der Geschlechtsidentität. Ein Geschlechtsidentitätsberatungsgesetz in welchem Menschen mit körperlichen Variationen (transsexuell) zu Menschen mit Variation der Geschlechtsidentität umgedeutet werden, ist ein Umpolungsgesetz und menschenverachtend.

Hören Sie auf damit, Menschen mit Transsexualiät unsichtbar zu machen. Darüber hinaus, fordern wir Sie dazu auf, dass die Menschen, die medizinisch-psychiatrisch zu Menschen mit Variation der Geschlechtsidentität umgedeutet wurden/werden eine Entschädigungszahlung erhalten.

Schöne Grüsse"