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Luxemburg erkennt selbstbestimmten Geschlechtseintrag an

Das Abgeordnetenhaus in Luxemburg hat mit grosser Mehrheit ein Gesetz beschlossen, welches erlaubt, ohne psychiatrische Begutachtung auf Antrag den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Der Nachweis einer mehrjährigen Psychotherapie und eine medizinisch-psychiatrische Begutachtung ist nicht mehr nötig. Auch Kindern soll diese Änderung der Papiere ermöglicht werden.

Wir freuen uns über diesen Schritt. Gleichzeitig wollen wir Angesichts der Debatte um Identitätsgeschlechter auf folgendes Hinweisen: Wir gehen davon aus, dass Menschen selber wissen, wer sie geschlechtlich sind. Wenn sie dann ihre Papiere ändern lassen, dann, um diese an ihr eigentliches Geschlecht anzugleichen. Es ist wichtig, sich klar zu machen, was dies bedeutet. Es bedeutet nicht, dass nach Änderung der Papiere ein Mensch mit Geschlecht X Papiere von Geschlecht Y besitzt, sondern genau das umgekehrte. Die Papiere passen dann hinterher zum Geschlecht.

Die Vorstellung von einem "Identitätsgeschlecht", das vom Geschlecht eines Menschen abweicht, trifft - wenn überhaupt - nur dann auf einen Menschen zu, der seine Papiere noch nicht geändert hat (zum Beispiel, weil es rechtlich gar nicht möglich gewesen ist, oder die Hürden zu hoch gewesen sind).

Es wäre schön, wenn wir in Deutschland auch einmal so weit wären, anzuerkennen, dass geschlechtliche Zuteilungen anhand der Genitalien nicht immer richtig sein müssen. 
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Zur Erinnerung Punk 1 von 7 Forderungen, die wir bereits 2008 aufgestellt hatten:

"1. TSG-Gutachterverfahren weg

Anhand unwissenschaftlicher, subjektiver Kriterien über die rechtliche Existenz eines Menschen zu entscheiden ist ein Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht. Daher plädieren wir für eine Abschaffung des TSG-Gutachterverfahrens und sind für ein Antragsverfahren, bei dem jeder Mensch zum Zeitpunkt seiner Wahl selbstbestimmt über seinen Geschlechtseintrag entscheiden kann."