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Neues Futter für die geschlechterdeutende Psycho-Sexologie

Die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) schreibt zum dritten Geschlechtseintrag folgendes:

"Der Erste Senat macht dem Gesetzgeber keine detaillierten Vorgaben zu den Kriterien und Verfahren für den neuen Geschlechtseintrag. Ausreichend ist eine 'einheitliche dritte Bezeichnung'. Vage bleibt, in welcher Ausprägung sich zeigen oder plausibel gemacht werden muss, dass die eigene Geschlechtsidentität nicht vom Mann-Frau-Schema abgebildet wird. Das eigene Selbstverständnis spielt eine Rolle, es gibt aber keinen Anspruch auf beliebige Wahl. Zur Frage ärztlicher Beurteilungen, die das BVerfG in früheren Entscheidungen grundsätzlich billigte, hat es sich in dem Beschluss nicht geäußert."
(Quelle: http://www.kas.de/wf/de/33.52609/)

Wie lesen wir das nun? Vielleicht vereinfach so ausgedrückt: Über einen dritten Geschlechtseintrag soll ein Gutachter entscheiden.

Neues Futter für die geschlechterdeutende Psycho-Sexologie.

Wir hatten ja schon länger den Eindruck, dass mit der Einführung des DSM V im Jahr 2013, in welchem Menschen mit intersexuellen Körpern in den DSM aufgenommen wurden, um auch bei "disorders of sexual development" eine psychiatrische Diagnose "Gender Dysphorie" ausstellen zu können, die Marschrichtung vorgegeben wurde.