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Belgien schafft Hürden zur Änderung der Geschlechtseinträge ab

In Belgien ist es nun möglich, seine Geschlechtseinträge ohne psychiatrische Gutachten ändern zu lassen. Einschränkungen sind aber immer noch eine 3-monatige Reflexionsphase (Wartezeit) und eine Einschränkung bei Kindern. Kinder können erst ab 12 Jahren ihren Geschlechtseintrag korrigieren lassen und sind vom Entscheid ihrer Eltern abhängig. Ab einem Alter von 16 Jahren brauchen sie eine Bescheinigung von einem Psychiater, der sagt, ob sie fit genug sind, so eine Entscheidung zu treffen.

Was vielleicht an dieser Stelle noch einmal erwähnt werden sollte ist folgendes: Der Grund warum jemand seinen Geschlechtseintrag ändern möchte ist nicht, weil jemand etwa in einem Geschlecht leben möchte, das nicht seinem eigenen entspricht, sondern eben genau deswegen weil jemand eine rechtliche Anerkennung in seinem Geschlecht erhalten möchte. Es würde kaum Sinn ergeben anzunehmen, dass ein Geschlechtseintag einen anderen Sinn hat, als das Geschlecht eines Menschen wiederzugeben.

Leider gibt es Gruppen und Einzelpersonen, die aus dieser einfachen und nachvollziehbaren Angelegenheit eine Frage der "Geschlechtsidentität" machen wollen und so tun, als würde es hier darum gehen, dass Frauen als Männer oder Männer als Frauen leben wollen. Wir würden jedem mal den Tipp geben sich über diese paradoxe Logik einmal Gedanken zu machen und dann daraus wichtige Schlussfolgerungen zu ziehen: Gebt den Menschen endlich die Möglichkeit, uneingeschränkt auch auf dem Papier als das anerkannt zu werden, was sie sind!

Die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. setzt sich seit 2007 dafür ein, dass der Gesetzgeber auch in Deutschland endlich anerkennt, dass Menschen körperliche Variationen mitbringen und körperliche Merkmale nicht dafür hergenommen werden können, in allen Fällen das Geschlecht eines Menschen zu deuten. Nur ein Mensch selbst kann eine Aussage über sein eigenes Geschlecht treffen. Dies sollte der Gesetzgeber dann auch irgendwann mal anerkennen. Dann aber bitte ohne Einschränkungen wie Wartezeiten, psychiatrische Bescheinigungen oder der Einschränkung des Rechtes von Kindern.

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