building responsive website

Bundesverfassungsgericht - eine Schublade mehr

Das Bundesverfassungsgericht hat nun ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Damit soll Menschen, die laut Gericht "weder männlich noch weiblich" sind, ermöglicht werden ihre Identität "positiv" eintragen zu lassen. Wir freuen uns da erst einmal nicht.

Warum? Erst einmal ist es nur eine Schublade mehr. Diese schützt weder vor chirurgischen Eingriffen an Neugeborenen, noch hilft sie, Menschen, die ihr Geschlecht kennen, in diesem auch vor dem Gesetz anerkannt zu werden.

Und wenn wir nicht aufpassen, dann wird es noch schwieriger werden diesen alten neuen Geschlechterschubladen zu entkommen. Nämlich dann, wenn Menschen mit körperlichen Variationen dazu genutzt werden, die genitale Agenda zu stützen, die Geschlecht an Körpermerkmalen festmacht, anstatt geschlechtliche Aussagen fürwahr zu nehmen.

Es würde nämlich herzlich wenig bringen, wenn geschlechtliche Deutung sich dann anstatt auf zwei in Zukunft auf drei Katgorien beziehen würde.

Davon ist aber aktuell auszugehen. Selbstaussagen von Menschen gelten ja nicht als Aussagen über das Geschlecht, sondern als Aussagen über die "Geschlechtsidentität", die - so die immergleiche Erzählung - vom "biologischen Geschlecht" abweiche.

Ein dritter Geschlechtseintrag hilft herzlich wenig, diese Weltanschauung zu überwinden und Menschen zuzutrauen, dass sie ihr Geschlecht kennen. Es kann sogar sein, dass dieser als ein weiteres Tool für geschlechtliche Fremdbestimmung genutzt werden wird.

Wir müssen da sehr aufpassen, wie sich das entwickeln wird.

Übrigens: Das Transsexuellengesetz hatte sich hinterher auch als Werkzeug zur Aufrechterhaltung stereotyper Geschlechtervorstellungen und als Geldmaschine für ein medizinisch-psychiatrisches Behandlungssystem herauskristallisiert. Daran sollten wir uns immer erinnern.

Meldung des BVerfG: Hier