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Zynismus beim NDR in Hamburg - jetzt auch vom Rundfunkrat

Am Januar strahlte der ARD-Weltspiegel unter Verantwortung des NDR einen Beitrag aus, in dem in verächtlicher Weise über Frauen, die nicht den Körpernormen entsprechen berichtet wurde. So wurden diese als Männer bezeichnet und der Beitragstext mit zynischen Textformulierungen versehen. Unsere Beschwerde, die wir an den Rundfunkart gesendet hatte, wurde zurück gewiesen.

Wir veröffentlichen nun die e-mail des Vorsitzenden des Rundfunkrats:

"Sehr geehrte Frau Schicklang,

mit der oben genannten Programmbeschwerde haben Sie sich an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks gewandt.

Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 22.09.2017 mit Ihrer Beschwerde befasst. Dem vorangegangen war eine ausführliche Beratung im Programmausschuss am 18.07.2017. Der Rundfunkrat bedankt sich für die Eingabe, die zu einer intensiven Befassung mit dem Thema geführt und die Mitglieder zusätzlich sensibilisiert hat. Er bittet die Redaktion zukünftig darauf zu achten, dass aktuelle Diskussionen im Text des Beitrages berücksichtigt und ggf. unterschiedliche Sichtweisen in anderen Ländern in der Sendung deutlich gemacht werden.

Nach intensiver Diskussion und sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts weist der Rundfunkrat Ihre Programmbeschwerde zurück. Der Rundfunkrat kann keinen Verstoß gegen die für den NDR geltenden Rechtsvorschriften feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender des Rundfunkrates"

Möglicherweise muss der öffentliche Druck auf die Sendeanstalten grösser werden? Wir alleine können das nicht erreichen. Veränderung zum Besseren tritt erst dann ein, wenn viele Menschen aktiv werden. Deswegen veröffentlichen wir nun auch die e-mail-Adresse des NDR-Rundfunkrates. Sie lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Link zu unserer Programmbeschwerde:
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Link zum Beitrag:
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Unsere Antwort:

"Sehr geehrter Herr Hörmann,

als Jurist müssten sie ja wissen, wie die Rechtslage in Deutschland aussieht. Frauen mit Transsexualität sind auch vor dem Gesetz Frau, wenn sie das Transsexuellengesetz in Anspruch genommen haben. Dieses Gesetz sagt, dass die Geschlechtspapiere, also auch die Geburtsurkunden abgeändert und korrigiert werden. Eine Geburtsurkunde ist ein Nachweis über das Geburtsgeschlecht eines Menschen.

Insofern wäre es in Deutschland unzulässig, Frauen, die rechtlich auch als Frau geführt werden, als Mann zu bezeichnen. Dazu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Wir können Ihnen diese Urteile gerne heraussuchen, wenn sie per google-Suche nichts dazu finden.

Gleichzeitig hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, in Sachen Menschenrechten ausländische Menschen nicht ungleich zu den Menschen zu behandeln, die einen deutschen Ausweis besitzen. Das trifft auch auf transsexuelle Frauen zu, die sich in Deutschland aufhalten und keinen deutschen Ausweis besitzen.

Ist es juristisch in Ordnung, dass...
a) in Deutschland Frauen, die vor dem Gesetz als Frau gelten, als Männer zu bezeichnen, obwohl Urteile des Bundesverfassungsgerichtes dies untersagen?
b) öffentlich-rechtliche Sendeanstalten Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nach Gefühlslage umgehen?
c) Berichte über Menschen im Ausland anders gehandhabt werden, als über Menschen in Deutschland? Auf welcher juristischen Grundlage basiert dies?

Wir bitten um eine Antwort in den nächsten Wochen. Wir bitte Sie auch um Wiedervorlage des Themas - unter Berücksichtung der Gesetzeslage und des Wissens um Bundesverfassungsgerichtsurteile - auf eine der nächsten Sitzungen des Rundfunkrates.

Mit freundlichen Grüssen,

Kim Anja Schicklang"